Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
22. Dezember 2016 - 31. März 2017

Verordnung über die Informationsverwaltung und -sicherheit

Der Regierungsrat beauftragte am 26. Februar 2014 die Finanzdirektion, einen Entwurf für eine revidierte Informatiksicherheitsverordnung zu erarbeiten (RRB Nr. 231/2014). Parallel dazu beauftragte der Regierungsrat am 7. Mai 2014 das Staatsarchiv, unter Mitarbeit von Fachpersonen der Staatskanzlei, Regelungen zum Thema Informationsverwaltung auszuarbeiten (RRB Nr. 538/2014).

Die Auswertungen zeigten in beiden Fällen die Notwendigkeit einer Straffung sowie einer verstärkten Abstimmung oder gar einer Zusammenlegung der beiden Regelungsvorhaben. Entsprechend erteilte die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern mit Zustimmung der Finanzdirektion und der Staatskanzlei dem Staatsarchiv den Auftrag, einen gemeinsamen Regelungsentwurf zu den Themen Informationsverwaltung und Informationssicherheit zu formulieren.

Bei der daraufhin ausgearbeiteten und nun vorliegenden Vernehmlassungsvorlage handelt es sich im Wesentlichen um Ausführungsbestimmungen zu den §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG), indem die allgemein gültigen Prinzipien in den Bereichen Informationsverwaltung und Informationssicherheit festgelegt werden, die für alle öffentlichen Organe von Kanton und Gemeinden Gültigkeit haben. Damit soll – insbesondere bei der elektronischen Informationsverwaltung – die organisationsübergreifende Zusammenarbeit unterstützt und der Austausch von Unterlagen sowie bereits vorhandenem Wissen und bewährten Methoden erleichtert werden.