Abgeschlossen
12. Dezember 2014 - 10. März 2015

Vernehmlassung und Mitberichtsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die universitären Medizinalberufe (MedBV)

Die vorgeschlagene Anderung von § 24 MedBV setzt das Postulat von Kantonsratin Regine Sauter, Kantonsrat Willy Haderer und Kantonsrat Peter Reinhard vom 9. Dezember 2013 betreffend ,lmpfen leicht gemacht" (KR-Nr. 361/2013) um. Der Kantonsrat hat dieses Postulat am 24. Februar 2014 dem Regierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Die vorgeschlagene neue Regelung soll die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Apothekerinnen und Apotheker mit genügender Aus- oder Weiterbildung gewisse lmpfungen inskünftig auch ohne arztliche Verschreibung sollen vornehmen dürfen.

Darin wird der Regierungsrat eingeladen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Impfungen in Zürcher Apotheken zumindest gegen die häufigsten Infektionserkrankungen (z.B. Grippe, Masern oder Erkrankung aufgrund von Zeckenbissen) auch ohne ärztliche Verschreibung möglich sind. Das Anliegen des Postulats ist sinnvoll und soll mit vorliegender Teilrevision der Verordnung über die universitären Medizinalberufe (MedBV; LS 811.11) umgesetzt werden. Dies lässt erwarten, dass durch neue, niederschwellige Angebote die Durchimpfungsraten in der der Bevölkerung eher steigen werden.