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Die KKJPD befasst sich seit dem Jahr 2006 mit der Schaffung einer Kommission, welche schweizweit das Zulassungsalter für Filme festlegen soll. Nun sind die Arbeiten soweit fortgeschritten, dass der Entwurf einer Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz-Film vorliegt.
Die Vereinbarung hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone. Als organisatorische Auswirkung müssen Kantone, welche heute das Kinozutrittsalter staatlich regulieren, ihr System organisatorisch so ausgestalten, dass sie in einem unkomplizierten und gebührenfreien Verfahren den Empfehlungen der Kommission Jugendschutz-Film folgen können. Wie Sie den Ausführungen entnehmen können, beruht der vorliegende Vereinbarungsentwurf auf dem bestmöglichen Kompromiss, welcher aus der dreijährigen Arbeit resultierte.