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Nach bisherigem Reglement wurden nur Schülerinnen und Schüler aus der Abteilung A der Sekundarstufe zur Aufnahmeprüfung zugelassen, die mehrheitlich in höheren Anforderungsstufen eingeteilt sein mussten, sofern an ihrer Schule Prüfungsfächer in Anforderungsstufen unterrichtet werden. Diese Einschränkung der Zulassung auf A-Schülerinnen und -Schüler soll im neuen Reglement wegfallen. Die Eignung für die gymnasiale Ausbildung wird durch das Aufnahmeverfahren und die Probezeit geklärt.
Im Reglement für das Langgymnasium wird die Dauer der Sprachprüfung von 30 auf 45 Minuten erhöht, in den Reglementen für die Kurzgymnasien und die Handelsmittelschulen werden für die Mathematik 100 statt 90 Minuten eingesetzt. Beim Anschluss an die Sekundarstufe wird das Gewicht der Mathematik gegenüber den Sprachfächern erhöht.
In den Analysen der Prüfungen durch das Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich hatte sich gezeigt, dass der Prüfungsteil „Textverständnis und Sprachbetrachtung“ zuverlässigere Aussagen über das Bestehen der Probezeit macht als der Prüfungsteil „Verfassen eines Textes“. Bisher hat das Verfassen eines Textes doppeltes Gewicht gegenüber der Sprachprüfung. Diese Regelung soll aufgehoben und beide Prüfungsteile gleich gewichtet werden.