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Mit der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 und dem Kirchengesetz vom 9. Juli 2007 wurde das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Zürich neu geregelt. Inzwischen sind jedoch verschiedene kleinere Unzulänglichkeiten zutage getreten. So hat sich gezeigt, dass das Kirchengesetz noch vereinzelte staatliche Vorgaben aus den Zeiten der engeren Verflechtung von Kirche und Staat enthält, die aufgrund der verstärkten kirchlichen Autonomie nicht mehr gerechtfertigt sind.
Diese Mängel sollen nun mit einer weitgehend «technischen» Teilrevision des Kirchengesetzes behoben werden. Dieses soll den kirchlichen Körperschaften weiterhin geeignete Rahmenbedingungen für die Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Funktion und für einen wirksamen Einsatz ihrer – teilweise auch vom Staat stammenden – Mittel bieten.