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Mit Beschluss vom 13. September 2006 über das Gesamtverkehrskonzept (GVK, RRB Nr. 1334/2006) hat der Regierungsrat die Stossrichtung für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Verkehrsfinanzierung im Strassenbereich aufgezeigt und dabei die Sicherstellung des mittel- und langfristigen Finanzbedarfs für den Betrieb und Unterhalt sowie die Investitionen im Strassenwesen als zentrale Elemente der neuen Finanzierungsordnung bezeichnet. Er hielt fest, dass das Finanzierungssystem im Sinne des Gesamtverkehrskonzepts auf die übergeordneten verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet und transparent gestaltet werden soll, wobei sowohl der Verkehrsfonds als auch der Strassenfonds beibehalten werden sollen. Das heutige Strassenfinanzierungssystem wurde insofern als unbefriedigend bezeichnet, als es keine Anpassung in Höhe und Struktur der Einnahmen ermögliche.
Mit der Einführung der neuen Rechnungslegungsvorschriften IPSAS per 1. 1. 2009 mussten alle Investitionen seit Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM) im Jahr 1981 neu bewertet werden. Wegen der längeren und neu linearen Abschreibung ergab sich eine Aufwertung des Verwaltungsvermögens im Strassenfonds von über 300 Millionen Franken und eine entsprechende Erhöhung des Fondskapitals. Die aufgewerteten Vermögensbestände haben aber auch höhere Ausgaben für Abschreibungen und Zinsen zur Folge.