Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Am 2. Oktober 2013 hat der Regierungsrat die Staatskanzlei ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über die Totalrevision des Publikationsgesetzes durchzuführen. Vorrangiges Ziel der Revision ist, dass künftig der elektronischen Fassung einer amtlichen Veröffentlichung das Primat zukommen soll. Das heisst, dass künftig nicht mehr die gedruckte Version der amtlichen Veröffentlichung massgebend ist, sondern die elektronische Fassung.
Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt den gesellschaftlichen Wandel bei der Mediennutzung. Er legt fest, dass die amtlichen Publikationsorgane massgeblich und rechtsgenügend elektronisch veröffentlicht werden. Solange eine genügend grosse Nachfrage nach den papiergebundenen Ausgaben besteht, sollen sie jedoch zusätzlich auch in gedruckter Form herausgegeben werden können.