Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
10. August 2021 - 16. November 2021

Revision der Kantonalen Heilmittelverordnung (HMV)

In den letzten zehn Jahren wurden auf Bundesebene das Heilmittel-, Betäubungsmittel- und Medizinalberuferecht mehrmals revidiert. Gewisse Regelungsbereiche wurden jedoch angepasst, wie z.B. die Minimalanforderungen an die Verschreibung von Arzneimitteln. Zudem wurden auf Bundesebene Begriffe neu oder zusätzlich definiert, die Auswirkungen auf das kantonale Recht haben (z. B. der Begriff Spitalapotheke).

Entsprechend sind Änderungen des Ausführungsrechts, d.h. der Heilmittelverordnung nötig. Die vorliegende Revision wird auch dazu genutzt, etablierte und bewährte Praxen rechtlich zu verankern (z.B. die Möglichkeit der Führung einer Drogerie durch eine Apothekerin/einen Apotheker).