Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
18. Juni 2015 - 2. Oktober 2015

Neuerlass Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich

Vernehmlassung zum Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (Neuerlass)

Die psychiatrische Versorgung im Kanton Zürich ist heute auf hohem Niveau gewährleistet und mit 15 psychiatrischen Listenspitälern institutionell breit abgestützt. Eine Schlüsselrolle spielen hierin die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD). Diese beiden Betriebe werden zur besseren Vernetzung zwischen Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie sowie zur Gewinnung von Synergien per Anfang 2016 zusammengelegt.

Bei der PUK besteht ein Handlungsbedarf sowohl im Bereich der Vergrösserung der Entscheidungsfreiheit des Spitals wie auch der Entflechtung der konfliktbehafteten Rollen und Aufgaben des Kantons. Aus diesem Grund soll der Autonomiegrad der PUK erhöht und gleichzeitig die Beziehung zwischen dem Kanton als Regulator und Gewährleister der Spitalversorgung und der PUK als Spitalbetrieb klarer gefasst werden.