Abgeschlossen
14. Mai 2009 - 20. Juli 2009

Hundeverordnung

Am 14. April 2008 hat der Kantonsrat das neue kantonale Hundegesetz verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30. November 2008 sprachen sich sodann die Stimmberechtigten des Kantons Zürich für die Variante des Hundegesetzes mit Kampfhundeverbot aus. Das neue kantonale Hundegesetz soll per 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Vor diesem Hintergrund gilt es, auch die kantonale Hundeverordnung umfassend zu revidieren. Das Hundegesetz selber regelt verschiedene Bereiche wie die Voraussetzungen für die Hundehaltung, den Kreis der Meldepflichtigen bei erheblichen Bissverletzungen und auffälligem Verhalten durch Hunde sowie die danach notwendigen Abklärungen und erforderlichen Massnahmen umfassend, so dass in der neuen kantonalen Hundeverordnung vor allem die Umsetzung des Hundehalteverbots für Rassetypen mit erhöhtem Gefährdungspotential (sog. Hunde der Rassetypenliste II) und die damit erforderliche Haltebewilligung für bereits bestehende Haltungen solcher Hunde auszuführen bleiben.

Ferner sind auf Verordnungsstufe die praktische Hundeausbildung, welche für das Halten von grossen oder massigen Rassetypen (sog. Hunde der Rassetypenliste I) vorausgesetzt wird, und die Anforderungen an die Anerkennung von Hundeausbilderinnen und Hundeausbildern zu regeln.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen