Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
26. November 2015 - 29. Februar 2016

Bahntransportpflicht für Aushub und Gesteinskörnung

Bahntransportpflicht für Aushub und Gesteinskörnung (Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes, Erlass einer Bahntransportverordnung)

Transporte von Gesteinskörnung und Aushub verursachen Schwerverkehr in erheblichem Umfang. Da die Aushubmengen deutlich grösser sind als der Bedarf an Gesteinskörnung, kommt es zu zahlreichen Leerfahrten von Norden nach Süden. Die Strassentransportwege zu den Aushubablagerungsstellen im Zürcher Unterland gelangen während des Morgen- und Abendverkehrs an verschiedenen Stellen an die Kapazitätsgrenzen.

Beim Aushub liegt der Bahnanteil unter 5%. Diesen Verhältnissen soll durch eine stärkere Verlagerung der Aushubtransporte auf die Bahn entgegengewirkt werden.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen