Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
22. November 2012 - 28. Februar 2013

Anpassung der Gesetzgebung im Bereich der Bildungsdirektion an das Informations- und Datenschutzgesetz

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) ist am 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. Gemäss IDG benötigt das Bearbeiten und Bekanntgeben von besonderen Personendaten eine Regelung in einem formellen Gesetz. Für die Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage sieht das IDG eine Frist von fünf Jahren vor.

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für den gesamten Bildungsbereich geschaffen werden. Dabei wurde im Wesentlichen die geltende Praxis nach den Vorgaben des IDG verankert. Vorgesehen ist neu auch eine Regelung zur Nutzung einer externen Datenbank zur Plagiatserkennung auf allen Bildungsstufen.