Abgeschlossen
19. Februar 2013 - 20. Mai 2013

Änderung der Personalverordnung (PVO) - Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Änderung der Personalverordnung zur familienergänzenden Kinderbetreuung dient der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beim Kanton beschäftigte Mütter und Väter. Der Regierungsrat verfolgt dazu die Variante eines finanziellen Beitrags an die Mitarbeitenden, bei dem ein Teil der Kosten für die ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kinder erstattet wird.

Für die direktionsübergreifende Einführung dieses Beitrags werden in der Personalverordnung der Grundsatz der Beitragsentrichtung sowie zentrale Anspruchsvoraussetzungen wie Anstellung beim Kanton Zürich, ausserfamiliäre Betreuung, Alter des Kindes, familiäre Beziehung und Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad geregelt. Die Detailausgestaltung (Beitragshöhe, Mindestbeschäftigungsgrad) wird an den Regierungsrat delegiert, wobei die jährlichen Kosten der Regelung inklusive zusätzlicher Stellen auf rund 10 Millionen Franken geschätzt werden.