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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beabsichtigt, die Bauten der Kantonsspitäler Frauenfeld und Münsterlingen im Baurecht an die Spital Thurgau AG respektive an deren thurmed Immobilien AG sowie an die Stiftung Mansio zu übergeben. Dazu ist eine minimale Revision des Gesundheitsgesetzes notwendig, weshalb das Departement für Finanzen und Soziales beauftragt wurde, zur Vorlage und zu den Hauptpunkten des Baurechtsvertrags ein externes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die seit 2012 geltende neue Regelung über die Spitalfinanzierung sieht keine Objektfinanzierung und keine Defizitfinanzierung mehr vor; die Spitäler erhalten leistungsbezogene Fallpauschalen. In diesem neuen Finanzierungskontext haben die Spitäler ein vitales Interesse, über moderne und funktionelle Spitalbauten zu verfügen, um rationell und effizient arbeiten zu können.
Es ist deshalb naheliegend, dass die Spitäler über das direkte Eigentum an den Spitalbauten verstärkt Einfluss auf die Baugestaltung nehmen wollen. Die finanziellen Auswirkungen aus der Erteilung der Baurechte sind für den Kanton Thurgau und die Spital Thurgau AG in der langfristigen Betrachtung praktisch neutral.