Quelle
www.sg.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
19. Dezember 2019 - 29. Februar 2020

II. Nachtrag zum Gemeindegesetz

Die Regierung wurde im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» eingeladen, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, durch welche die Gemeinden verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördemitglieder in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Mit dem vorliegenden II. Nachtrag zum Gemeindegesetz kommt die Regierung diesem Auftrag nach. Durch die im Gemeindegesetz neu festgehaltene Verpflichtung zum Ausweis der kommunalen Behördenlöhne wird dem Anliegen der Öffentlichkeit an eine transparente Berichterstattung bezüglich der Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördemitglieder Rechnung getragen.