Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Das Parlament hat dem Bundesrat mit Annahme der WBK-S-Motion 23.3966 «Landesausstellung» am 13. März 2024 den Auftrag erteilt, Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen. Der Bundesrat ist nach Prüfung zum Schluss gekommen, dass für die Förderung von künftigen Landesausstellungen eine eigenständige gesetzliche Grundlage in der Form eines Spezialgesetzes geschaffen werden muss. Die Vorlage zum Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Förderung künftiger Landesausstellungen zu definieren und die dafür notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen.