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Am 21. März 2025 hat das Parlament die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (SR 520.1; BZG) beschlossen. Die Revision soll die Bestände im Zivilschutz verbessern und sieht dazu eine Reihe von Massnahmen vor, darunter namentlich, dass Zivilschutzorganisationen (ZSO) in Kantonen, die einen Unterbestand im Zivilschutz aufweisen, als Einsatzbetriebe des Zivildiensts anerkannt werden und die Möglichkeit geschaffen wird, zivildienstpflichtige Personen zu verpflichten, einen Teil ihrer Zivildienstplicht in einer ZSO zu leisten. Die vorliegende Verordnungsrevision enthält die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Diese sind grossteils organisatorischer und administrativer Natur.
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