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- OEEne: adeguamento delle prescrizioni relative ai dati sul consumo di energia e ad altre caratteristiche di veicoli prodotti in serie - OPEn: modifica dei contributi d'investimento per gli impianti idroelettrici di grandi dimensioni ai fini dell'aumento della produzione invernale, precisazione del calcolo dei tassi di rimunerazione per impianti idroelettrici e a biomassa in caso di ampliamenti o rinnovamenti ulteriori, adeguamento dei tassi relativi alla rimunerazione per l'immissione di elettricità (RIC) e alla rimunerazione unica (RU) per impianti fotovoltaici e proroga delle scadenze per la notifica di stato di avanzamento e messa in esercizio per progetti di geotermia - OEn: possibilità di proroga della scadenza presso il Guichet unique, precisazioni riguardo al raggruppamento ai fini del consumo proprio e adeguamento delle disposizioni per la determinazione del plusvalore lordo nell'ambito del rimborso del supplemento rete
Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG; SRL-Nr. 855) basiert auf einer vom Kantonsrat grossmehrheitlich erheblich erklärten Motion. Diese verlangt eine moderate Anpassung der aktuell gültigen Ladenöffnungszeiten.
Neu sollen die Schliessungszeiten von Montag bis Freitag von 18.30 auf 19.00 Uhr und am Samstag von 16.00 auf 17.00 Uhr verschoben werden. Im Gegenzug soll ein Abendverkauf pro Woche gestrichen werden.
Das neue Bundesgesetz über Geldspiele hat zur Folge, dass auch die kantonalen Regelungen im Geldspielbereich angepasst werden müssen. Im Kanton Thurgau sind das Gesetz über den Betrieb von Spiel- und Geldspielautomaten und die Spielbetriebe (Spielbetriebsgesetz), das Lotteriegesetz und das Steuergesetz betroffen. Der Regierungsrat hat deshalb drei Entwürfe in die externe Vernehmlassung geschickt.
La garanzia dei depositi bancari deve essere adeguata agli sviluppi internazionali. A seconda dei risultati dei dibattiti parlamentari concernenti la LSF e la LIFin verranno aggiunte delle disposizioni in materia di insolvenza per le banche.
Il Forum globale sulla trasparenza e sullo scambio di informazioni a fini fiscali (Forum globale) verifica l'attuazione a livello nazionale della norma internazionale relativa allo scambio automatico di informazioni (SAI). In questo contesto, il Forum globale ha rivolto delle raccomandazioni alla Svizzera. Il progetto si prefigge di prendere le misure necessarie per attuare le raccomandazioni del Forum globale.
Die Standeskommission hat an ihrer Sitzung vom 16. April 2019 beschlossen, zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Mit der Umsetzung des STAF im Kanton Appenzell I.Rh. soll die Attraktivität des Unternehmensstandorts Appenzell I.Rh. weiterhin gewährleistet und gesichert werden. Die hierzu vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen stellen dafür ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, mit dem zudem sicherstellt wird, dass die Unternehmen auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leisten.
La nuova ordinanza sul sostegno ai servizi di sanità animale riunisce in un unico testo le disposizioni degli atti normativi attualmente in vigore sui singoli enti (servizio sanitario apistico, servizio consultivo e sanitario per piccoli ruminanti, servizio sanitario suino). Contestualmente il suo campo di applicazione è esteso al servizio sanitario bovino, che potrà ora godere del sostegno della Confederazione, come gli altri servizi di sanità animale, a condizione che sussista un sovvenzionamento da parte dei Cantoni. Vengono inoltre uniformate il più possibile le altre condizioni per l'erogazione dei contributi federali ai servizi di sanità animale.
Die Verordnung über die selbständigen Anteilrechte und das Alpbuch soll die Verordnung über das Alpbuch vom 22. März 1951 (sGS 914.41) ablösen. Die bestehende Verordnung enthält Regelungen über das Alpbuch, Formvorschriften für Rechtsgeschäfte an selbständigen Anteilrechten sowie Verpflichtungen der Korporationsverwaltung in Bezug auf das Alpbuch.
Die Verordnung soll ersetzt werden, weil sie derart unübersichtlich und punktuell unklar ist, dass sich verschiedene Grundbuchämter nur noch teilweise danach gerichtet haben. Zudem muss sie an das informatisierte Grundbuch angepasst werden.
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zu drei Verordnungen durchzuführen: zum Neuerlass der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten, zur Änderung der Kinder- und Jugendhilfeverordnung sowie zur Änderung der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich.
Der Kanton unterscheidet in seiner Alterspolitik zwischen „Basel 55+“ mit Informationen und Angeboten für aktive ältere Menschen (Zielgruppe 55+) und der Alterspflegepolitik mit Angeboten für pflegebedürftige Personen (Zielgruppe 80+). Zu beiden Bereichen existieren schon länger Leitlinien. Das Gesundheitsdepartement hat in Berichtsform eine Gesamtsicht erstellt, was der Kanton Basel-Stadt in der Alterspolitik unternimmt. Die Leitlinien wurden den aktuellen Gegebenheiten angepasst und umformuliert.
Der Kanton unterscheidet in seiner Alterspolitik zwischen „Basel 55+“ mit Informationen und Angeboten für aktive ältere Menschen (Zielgruppe 55+) und der Alterspflegepolitik mit Angeboten für pflegebedürftige Personen (Zielgruppe 80+). Zu beiden Bereichen existieren schon länger Leitlinien. Das Gesundheitsdepartement hat in Berichtsform eine Gesamtsicht erstellt, was der Kanton Basel-Stadt in der Alterspolitik unternimmt. Die Leitlinien wurden den aktuellen Gegebenheiten angepasst und umformuliert.
Zur Deckung des strukturellen Defizits des Kantons Aargau und zur Wiedererlangung des politischen Handlungsspielraums, hat der Regierungsrat im Mai 2017 im Rahmen der Gesamtsicht Haushaltsanierung in allen Departementen langfristig wirkende Reformen beschlossen. Eine dieser Reformen ist das Vorhaben «finanzierbare Ergänzungsleistungen». Die vorliegend vorgeschlagene Anhebung des Vermögensverzehrs bei IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern in Heimen und Spitälern von einem Fünfzehntel auf einen Fünftel ist Teil dieses Reformprojekts.
Zusätzlich zur Anhebung des Vermögensverzehrs wird eine Bestimmung vorgeschlagen, die es der SVA Aargau (Ergänzungsleistungen) erlaubt, direkt auf die benötigten Sozialversicherungs- und Steuerdaten der EL-Versicherten im Kanton Aargau zuzugreifen. Dieser Datenzugriff führt zu zeitlichen und qualitativen Verbesserungen in der Fallbearbeitung und liegt im Interesse nicht nur der SVA Aargau, sondern auch der Anspruchstellenden auf beziehungsweise der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen.
Der Regierungsrat beauftragte am 4. November 2015 die Baudirektion, in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektion und unter Einbezug der Gemeinden sowie weiterer Akteure, eine «elektronische Plattform für Baugesuche» zu konzipieren und umzusetzen (RRB 1027/2015). Die Einführung dieser Plattform und die dadurch in Zukunft mögliche elektronische Einreichung von Baugesuchen bedingen entsprechende Anpassungen in der Bauverfahrensverordnung (BVV; LS 700.6).
Il presente accordo è stato firmato il 25 febbraio 2019 e assicura la protezione dei diritti acquisiti in base all'Accordo sulla libera circolazione delle persone tra la Svizzera e l'UE (ALC) dei cittadini svizzeri nel Regno Unito e dei cittadini britannici in Svizzera. L'accordo tutela i diritti acquisiti nell'ambito della Libera circolazione delle persone (allegato I ALC), della coordinazione dei sistemi di sicurezza sociale (allegato II ALC) e del riconoscimento reciproco delle qualificazioni professionali (allegato III ALC).
L'accordo entrerà in vigore dal momento in cui, a causa dell'uscita del Regno Unito dall'UE, cesserà l'applicabilità dell'ALC. Per l'attuazione del trattato si propone l'adeguamento dei testi di leggi.
Sowohl bei der Militärgesetzgebung als auch bei der Wehrpflichtersatzabgabe besteht bis anhin keine kantonale rechtliche Grundlage in der Form eines Gesetzes oder einer kantonsrätlichen Verordnung. In der Militärgesetzgebung kennt der Kanton Solothurn regierungsrätliche Verordnungen und einen Regierungsratsbeschluss, welche sich alle direkt auf Bundesrecht abstützen.
Dasselbe gilt für die Wehrpflichtersatzabgabe, bei der die Verordnungskompetenz des Regierungsrates ebenfalls direkt aus dem Bundesrecht abgeleitet wurde. Diese direkte Ableitung einer Regelungskompetenz des Regierungsrates aus dem Bundesrecht war früher üblich, insbesondere wenn der Regelungsgegenstand vom Bundesrecht derart eng umschrieben ist wie im Militärbereich oder im Zusammenhang mit der Wehrpflichtersatzabgabe.
Heute wird diese Ansicht nicht mehr als zeitgemäss erachtet und entspricht auch nicht mehr dem Grundgedanken der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) vom 8. Juni 1986 ). Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) vom 12. Juni 1959 ), welche am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, muss die kantonale Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe angepasst werden. Auch im Bereich der Militärgesetzgebung hat sich Anpassungsbedarf gezeigt.
Mit dem EG MW soll neu eine den heutigen Anforderungen entsprechende Delegationsnorm geschaffen werden. Dabei werden die Regelungen der bestehenden kantonalen Verordnungen der Militärgesetzgebung und der Wehrpflichtersatzabgabe überprüft, ergänzt und auf die hierarchisch korrekte Stufe von Gesetz oder Verordnung gestellt. Die finanziellen Auswirkungen sind gering. Die Kosten können voraussichtlich mit dem Globalbudget des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) gedeckt werden.
Das Feuerwehrgesetz und das Gebäudeversicherungsgesetz werden teilweise revidiert. Die beiden bestehenden Fonds sollen entsprechend der heutigen Organisationsstruktur der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) mit den Sparten Prävention beziehungsweise Feuerwehr neu strukturiert und entsprechend angepasst werden. Als eine der Finanzierungsquellen soll der gemäss dem Bundesrecht von den Privatversicherern erhobene "Löschfünfer" neu auf Gesetzesstufe geregelt werden. Gegenüber heute werden keine neuen, weitergehenden finanziellen Verpflichtungen geschaffen. Es handelt sich um eine rein organisationsinterne Anpassung.
Die Beschaffungsprozesse sollen unter Leitung der AGV optimiert und teilweise zentralisiert werden. Den Gemeinden steht es aber frei, die (kostenlosen) Dienstleistungen der AGV zu nutzen. Jedoch sollen sie finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn sie subventionsrechtliche Vorgaben nicht einhalten und sich für Sonderlösungen entscheiden.
Mit der Revision im Beschaffungswesen werden weder Sparmassnahmen noch Neu- oder Umorganisationen des Feuerwehrwesens verfolgt. Im Vordergrund steht die administrative Entlastung der Gemeinden und die Einsparungen durch Mengeneffekte für die Gemeinden und die AGV.
Die Änderungen in den beiden Gesetzen weisen enge sachliche Zusammenhänge auf. Das GebVG regelt die Finanzierung und die Feuerwehrgesetzgebung enthält die entsprechenden materiellrechtlichen Bestimmungen. Daher werden die Revision des GebVG und des FwG in einer Vorlage vereinigt.
Le modifiche del Codice delle obbligazioni legate alla modernizzazione del registro di commercio rendono necessario l'adeguamento della vigente ordinanza su detto registro. La revisione ha trasposto numerose disposizioni dall'ordinanza alla legge. La disposizione sugli emolumenti in materia di registro di commercio ai quali si applicheranno senza riserve il principio della copertura dei costi e quello di equivalenza. Il legislatore chiarisce così che, in futuro, nel campo del registro di commercio, varranno esclusivamente i principi del diritto in materia di emolumenti. Di conseguenza, anche l'ordinanza sulle tasse in materia di registro di commercio deve essere modificata.
Il punto centrale della revisione totale della legge federale consiste nel rafforzamento delle opzioni strategiche per i programmi di promozione della motilità internazionale e di cooperazioni internazionali tra le istituzioni nel campo della formazione. Inoltre, sono necessarie modifiche formali e terminologiche della legge.