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Der Kantonsrat hat den Auftrag Susan von Sury (CVP, Feldbrunnen): «Kinder- und Jugendschutz auf E-Zigaretten ausweiten» am 11. November 2020 für erheblich erklärt und den Regierungsrat beauftragt, E-Zigaretten und vergleichbare Raucherwaren im Kanton Solothurn den gleichen rechtlichen Vorgaben wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren zu unterstellen.
Davon ausgenommen sollen nikotinhaltige Medikamente sein. Mit der vorliegenden Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) soll der Auftrag umgesetzt werden. Die Anpassungen betreffen insbesondere das Abgabe- und Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, das Sponsoring- und Werbeverbot sowie den Passivrauchschutz.
Der Kanton St.Gallen ist seit 1998 Mitglied der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Dieses Konkordat wurde vollständig revidiert und am 15. November 2019 verabschiedet. Damit der Kanton St.Gallen dem neuen Konkordat beitreten kann, müssen die Beitritts- und Vollzugsbestimmungen angepasst werden.
Der Kanton hat das Kapitel Mobilität im Richtplan überarbeitet. Ziel der Überarbeitung ist, Siedlung, Verkehr sowie die Verkehrsmittel aufeinander abzustimmen.
Die Landsgemeinde vom 2. Mai 2010 hat die Grundlagen für einen Energiefonds beschlossen und den Fonds mit 9 Millionen Franken aus den Steuerreserven dotiert. Die Anfangsdotation wurde entgegen dem Antrag von Regierungs- und Landrat von der Landsgemeinde von 6,5 auf 9 Millionen Franken erhöht.
Bereits im Vorfeld des Landsgemeindebeschlusses wurde im Landrat über eine nachhaltige Finanzierung des Energiefonds diskutiert und entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals mit der Begründung abgelehnt, dass zuerst einmal die vorgesehenen Finanzmittel sinnvoll eingesetzt werden sollen.
Im Memorial von 2010 (S. 63 f.) wurde zur Zukunft des Energiefonds festgehalten, der Landrat habe ihm jährlich über die laufende Rechnung Beiträge zuzuscheiden. Sind die Fondsmittel aufgebraucht, habe die Landsgemeinde über eine Aufstockung zu befinden.
In der Jahresrechnung des Kantons werden die Ausgaben des Energiefonds jährlich ausgewiesen. Über den Bestand des Energiefonds wird per Ende eines Jahres mit dem Jahresbericht zum Energiefonds Bericht erstattet. Daraus geht hervor, dass der Energiefonds, welcher ursprünglich mit 9 Millionen Franken und seither fast jedes Jahr vom Landrat mit zusätzlich 100'000 Franken dotiert wurde, bald ausgeschöpft sein wird. Über eine Neuregelung der Finanzierung muss deshalb bis im Jahre 2022 entschieden werden.
Die Energieplanung des Kanton Glarus legt die im Kanton angestrebten Entwicklungen des Energiesektors fest und definiert notwendige Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. In der kantonalen Energiegesetzgebung (EnG, Artikel 2) ist festgelegt, dass eine kantonale Energieplanung erstellt werden muss.
Der Fokus der Energieplanung liegt auf erneuerbaren Energien und energiebedingten CO2-Emissionen. Im Jahr 2012 wurde das Energiekonzept 2012 des Kantons Glarus erstellt, welches auf den Zeitraum 2012 – 2020 fokussierte. Seit der Erarbeitung des Energiekonzeptes 2012 haben sich die Rahmenbedingungen verändert und die übergeordneten Ziele auf nationaler Ebene verschärft. Daraus ergibt sich auch Handlungsbedarf für die kantonale Energie- und Klimapolitik im Kanton Glarus.
Die neue kantonale Energieplanung 2035 löst nun das Energiekonzept aus dem Jahr 2012 ab und berücksichtigt dabei die aktuellen Entwicklungen. Sie legt die Grundlage für die kantonale Energiepolitik der kommenden Jahre, definiert Ziele und legt einen Massnahmenkatalog fest.
Der fortschreitende Klimawandel stellt den Kanton Zürich vor Herausforderungen. Ursache für den menschgemachten Klimawandel ist der Ausstoss von Treibhausgasen wie Kohlendioxid, Methan oder Lachgas. Der Kanton Zürich muss sich entsprechend an die Folgen des Klimawandels anpassen.
Heisse Sommer und anhaltende Trockenphasen erhöhen die Wärmebelastung der Bevölkerung und wirken sich negativ auf die Pflanzen- und Tierwelt, den Wasserhaushalt und Infrastrukturanlagen aus. Im Kanton Zürich nimmt die Anzahl der Sommertage (Tageshöchsttemperatur von mindestens 25°C) und Hitzetage (Tageshöchsttemperatur von mindestens 30°C) deutlich zu. Während besonders heissen Sommern führt die Hitzebelastung nachweislich zu einem Anstieg der Mortalitätsrate der vulnerablen Bevölkerungsgruppen.
Die Hitzebelastung ist abhängig von den lokalen Begebenheiten, weshalb starre Vorgaben durch den Kanton nicht zielführend sind. Vielmehr soll den politischen Gemeinden das notwendige Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden, um im Rahmen ihrer Zuständigkeit in der kommunalen Nutzungsplanung und im Vollzug sachgerecht auf die sich stellenden Herausforderungen reagieren zu können. Wenige zwingende Vorgaben sollen zudem Mindestanforderungen sichern.
Ampliamento del sistema d’informazione per i dati di laboratorio «ALIS» con i dati del controllo ufficiale delle derrate alimentari e degli oggetti d’uso nonché delle aziende che impiegano derrate alimentari e oggetti d’uso e ridenominazione del sistema d’informazione in «Ares»; introduzione di una disposizione legale per la partecipazione dei Cantoni al finanziamento del sistema d’informazione sui risultati del controllo degli animali da macello e del controllo delle carni «Fleko» e nuova strutturazione dell’ordinanza.
Das kantonale Tiefbauamt unterhält knapp 740 Kilometer Strassen. 200 Kilometer davon entsprechen den Kriterien für Kantonsstrassen nicht und sollen mit einer Gesetzesrevision an die Gemeinden übergehen. In finanzieller Hinsicht ist vorgesehen, dass der Kanton den Gemeinden weitergibt, was er mit der Netzbereinigung einspart. Das sind 6 % der Strassenverkehrssteuer. Künftige Sanierungsmassnahmen bezahlt der Kanton im Voraus (total 58,5 Millionen Franken). Mit der geplanten Gesetzesrevision soll auch eine alte Forderung der Ge-meinden erfüllt werden, nämlich eine generelle Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Strassenverkehrssteuer von 4 % (unabhängig von der Netzbereinigung).
Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten wird von einer relativ kleinen Gruppe von Serientätern begangen. Mit Lage- und Analysesystemen kann diese Serienkriminalität wesentlich effizienter bekämpft werden, als mit der heutigen kriminaltechnischen Kleinarbeit.
Da es an der notwendigen gesetzlichen Grundlage fehlt, können sie heute durch die Luzerner Polizei noch nicht eingesetzt werden. Im Gesetz über die Luzerner Polizei soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, um die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung einsetzen zu können.
Daneben wird noch anderer Handlungsbedarf im Gesetz über die Luzerner Polizei aufgearbeitet, wie beispielsweise eine gesetzliche Grundlage für den Polizeigewahrsam zur Sicherstellung von Vor- oder Zuführungen.
Mit Regierungsratsbeschluss 412 vom 23. Juni 2020 wurde die Abteilung Öffentlicher Verkehr des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft beauftragt, ein Konzept "Kombinierte Mobilität im Kanton Thurgau" zu erstellen. Seit Sommer 2020 wurde dieses erstellt und liegt nun in der Vernehmlassungsversion vor.
Der Kanton Thurgau setzt die Biodiversitäts-Initiative und die Motion «Für einen Denkmalschutz mit Augenmass und besserer Koordination mit den rauplanerischen Zielen» mit einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (TG NHG) um.
La legge sullo sgravio delle imprese mira a ridurre il carico amministrativo e i costi che la regolamentazione comporta per le imprese. Crea le basi per una regolamentazione efficace, definisce gli strumenti necessari a tal fine e prevede l’istituzione di una piattaforma elettronica centralizzata per la gestione dei contatti tra imprese e autorità. Il progetto di legge dà seguito alla mozione 16.3388 Sollberger.
Il rapporto presenta un’analisi completa degli sviluppi nell’ambito della politica di sicurezza, delle minacce e dei pericoli e definisce gli obiettivi e le priorità per la politica di sicurezza dei prossimi anni.
Il progetto in consultazione comprende la modifica di tre ordinanze agricole del Consiglio federale.
Da una quindicina d’anni a questa parte gli aventi diritto di voto di diversi Cantoni possono partecipare per via elettronica a elezioni e votazioni nel quadro di una sperimentazione. Le basi legali per le prove sono costituite dall’articolo 8a della legge federale sui diritti politici (LDP; RS 161.1), dagli articoli 27a–27q dell’ordinanza sui diritti politici (ODP; RS 161.11) e dall’ordinanza della Cancelleria federale (CaF) concernente il voto elettronico (OVE; RS 161.116). Con il presente progetto di revisione dell’ODP e dell’OVE si intende attuare la riorganizzazione della sperimentazione. Il Consiglio federale trae così gli opportuni insegnamenti dalla fase sperimentale precedente per istituire una nuova e stabile base legale per le prove di voto elettronico.
Il 25 settembre 2020 l’Assemblea federale ha adottato la legge federale sui precursori di sostanze esplodenti (LPre). La LPre si prefigge di impedire l’uso abusivo di sostanze che possono essere utilizzate per fabbricare sostanze esplodenti. L’accesso di privati a simili sostanze verrà in parte limitato. Con il presente progetto s’intende mettere in atto la LPre a livello di ordinanza.
Il progetto prevede di introdurre un freno alla regolamentazione per ridurre i costi normativi delle imprese. In conformità allo spirito del freno alle spese, le nuove regolamentazioni particolarmente onerose per le imprese devono essere approvate dalla maggioranza qualificata del Parlamento. Il progetto dà seguito alla mozione 16.3360 del Gruppo liberale radicale.
Entwicklungen im Quartier und in der Stadt haben einen direkten Einfluss auf das Lebensumfeld. Gemäss § 55 der Kantonsverfassung soll die Quartierbevölkerung in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden in Belangen, die sie besonders betrifft.
Der Grosse Rat hat den Regierungsrat am 21. März 2019 beauftragt, einen Gesetzesentwurf über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung vorzulegen. Grundsätzlich sieht der Entwurf des Gesetzes vor, dass die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden die Quartierbevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen unterrichten und dafür sorgen, dass sich die Quartierbevölkerung in geeigneter Weise einbringen kann.
Das Sisslerfeld im Fricktal ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt (ESP) von kantonaler Bedeutung. Ungefähr 80 ha sind noch nicht überbaut und die bereits bebauten Flächen weisen teilweise grosse innere Reserven auf. Dieses Arbeitsplatzgebiet ist damit mit Abstand das Grösste im Kanton Aargau und soll dementsprechend sorgfältig und zum Nutzen aller Beteiligten nachhaltig entwickelt werden. Die unbebauten Flächen sind heute nur teilweise bau- und marktreif. Die Parzellierung ist vielfach zersplittert, so dass interessierten Kreisen keine attraktiven, flexiblen Baufelder angeboten werden können. Die im Jahr 2019 gemeinsam von den vier Gemeinden, dem Planungsverband Fricktalregio und dem Kanton gestartete Entwicklung bietet die einzigartige Chance, weitere wertschöpfungs- und gewinnstarke Firmen anzusiedeln und den ansässigen Unternehmen eine Entwicklung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Gebietsentwicklung sind dem Kanton Aargau mehrere Parzellen zum Kauf angeboten worden. Der Regierungsrat sieht vor, durch strategischen Landerwerb die Entwicklung zu fördern, um möglichst rasch die Markt- und Baureife dieses Areals zu erreichen. Danach sollen die Parzellen wertschöpfungs- und gewinnstarken Unternehmen zur Ansiedlung angeboten werden. Als Grundeigentümer hat der Kanton die Möglichkeit, die Entwicklung noch stärker zu fördern und im Sinne der Ziele gemäss Richtplan aktiver zu gestalten. Die angebotenen Grundstücke umfassen eine Fläche von rund 67'500 m2. Die Kosten für diesen strategischen Landerwerb belaufen sich auf 21,5 Millionen Franken. Für die Arealentwicklung und die Erschliessung ist in einer späteren Phase mit zusätzlichen Kosten von insgesamt 7 Millionen Franken zu rechnen.