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Das revidierte Raumplanungsgesetz und die dazugehörige Verordnung sind am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Teil der Revision bildet die Erneuerung des bisherigen Gesetzgebungsauftrags über den Ausgleich planungsbedingter Mehr- und Minderwerte sowie die Ergänzung mit Mindestvorgaben. Gemäss den Übergangsbestimmungen regeln die Kantone den angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile aufgrund von Planungsmassnahmen innert fünf Jahren nach Inkrafttreten, das heisst bis am 30. April 2019.
Der Regierungsrat hat die Baudirektion mit Beschluss vom 16. März 2016 ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) durchzuführen. Gerne unterbreiten wir Ihnen den Entwurf des MAG zur Stellungnahme.
Polycom è la rete radio di sicurezza delle autorità e delle organizzazioni attive nel campo del salvataggio e della sicurezza. Per il previsto rinnovo parziale del sistema a partire dal 2018 e la relativa suddivisione dei costi, si intende creare una base legale più solida.
Beim vorgeschlagenen Lohnabzugsverfahren haben die Arbeitgebenden vom Lohn ihrer Angestellten einen Abzug vorzunehmen und den abgezogenen Betrag an die Steuerverwaltung abzuliefern. Für die Arbeitgebenden ist der Lohnabzug obligatorisch. Für die Arbeitnehmenden ist er hingegen freiwillig, sie können darauf verzichten oder die Höhe des Abzugs selber bestimmen.
Den Lohnabzug ist im Zeitpunkt der Lohnzahlung vorzunehmen und der abgezogene Betrag unverzüglich an die Steuerverwaltung zu überweisen. Die überwiesenen Beträge werden den Arbeitnehmenden jeweils an die Steuern des laufenden Steuerjahres angerechnet.
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sollen der Zeitpunkt des Amtsantritts von Gemeindevorstand und Schulpflege vereinheitlicht, der Amtsantritt des Regierungsrates besser auf dessen Wahl abgestimmt und das Verfahren zur Wahl der Ständeratsmitglieder im Hinblick auf den Beginn ihrer Amtsdauer optimiert werden. Die Koordination von Wahltermin, Konstituierung und Amtsantritt des Regierungsrates betrifft primär die interne Organisation dieses Organs, hat im Ergebnis aber auch Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Kantons- und Regierungsratswahlen und benötigt bei der Festsetzung von Abstimmungen über Referendumsvorlagen zusätzliche Flexibilität.
Die bessere Koordination der Ständeratswahlen mit dem Legislaturbeginn auf Bundesebene bedingt schliesslich eine Straffung des Wahlverfahrens für den Ständerat wie auch eines damit zusammenhängenden Rechtsmittelverfahrens. Das zweite Massnahmenpaket sieht in Anlehnung an die Rechtslage im Bund und anderen Kantonen u.a. eine Kürzung der Rechtsmittelfrist vor.
Le case da gioco la cui regione d'ubicazione dipende da un turismo stagionale e che non raggiungono una redditività adeguata devono poter chiudere i loro giochi da tavolo durante un massimo di 270 giorni all'anno, invece che per 60 giorni come previsto dal diritto vigente.
La modifica permette l'attuazione di due due aggiunte al dispositivo normativo internazionale Basilea III. Si tratta del nuovo approccio standard per il calcolo di equivalenti di credito per derivati (Standardised Approach for Counterparty Credit Risk, SA-CCR) nonché di nuove regole riguardanti la copertura con fondi propri di quote di fondi detenute nel portafoglio bancario.
Modifica di ordinanze del diritto ambientale, segnatamente l'ordinanza PIC (OPICChim; RS 814.82), l'ordinanza sui siti contaminati (OSiti; RS 814.680), l'ordinanza concernente la legge federale sulla pesca (OLFP; RS 923.01), ordinanza sulla protezione delle acque, adeguamenti per prevedere un margine di manovra in adempimento della mozione 15.3001 CAPTES-S (OPAc; RS 814.201).
L'avamprogetto riguarda l'esonero dall'obbligo di pagamento della tassa di negoziazione per le società fiduciarie statiche. L'ulteriore esenzione fiscale soggettiva di cui all'articolo 19 della legge federale sulle tasse di bollo aumenterà l'attrattiva della piazza finanziaria svizzera per la clientela italiana, contribuendo a rafforzare la competitività internazionale di banche e società finanziarie nella gestione patrimoniale.
Il 18 dicembre 2015 l'Assemblea federale ha approvato le basi di diritto per lo scambio automatico di informazioni, tra cui la legge sullo scambio automatico internazionale di informazioni a fini fiscali (LSAI). Diverse disposizioni della LSAI autorizzano il Consiglio federale a disciplinare i dettagli dello scambio automatico di informazioni. L'OSAIn contiene le relative disposizioni di esecuzione e altre disposizioni necessarie all'attuazione dello scambio automatico di informazioni.
Um abzuklären, welche Anpassungen und Ergänzungen für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich notwendig sind, hat das Volksschulamt eine Projektorganisation aufgebaut, in der schulnahe Verbände und Institutionen mitarbeiten. Im Rahmen des Projekts wurden im Auftrag des Bildungsrates ab Januar 2015 notwendige Anpassungen und Ergänzungen, unter anderem eine Lektionentafel für den Kanton Zürich, ausgearbeitet (BRB 5/2015, BRB 21/2015, BRB 50/2015).
Der Bildungsrat gibt den Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich, der auf der Grundlage des Lehrplans 21 ausgearbeitet wurde, von April bis September 2016 in eine breite Vernehmlassung. Inhaltlich nimmt der Lehrplan aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft auf: Er setzt neue Akzente in Medien und Informatik sowie im Bereich Wirtschaft, Arbeit und Haushalt, wo Themen wie Geld, Budget und Freizeitgestaltung verstärkt Eingang finden.
Come per l'iniziativa popolare, lo scopo del controprogetto diretto è in primo luogo di iscrivere il segreto bancario nella Costituzione. Ecco perché, da un lato, il controprogetto menziona esplicitamente nell'articolo 13 della Costituzione federale la protezione della sfera finanziaria privata e, dall'altro, sancisce a livello costituzionale le disposizioni di legge in vigore che definiscono le condizioni alle quali le banche possono trasmettere alle autorità fiscali informazioni sui dati bancari dei propri clienti. Le autorità fiscali potranno sempre accedere ai dati bancari in caso di sospetti di gravi infrazioni fiscali. A differenza dell'iniziativa, il controprogetto non propone tuttavia un elenco esaustivo di tali infrazioni. Il controprogetto disciplina unicamente il settore delle imposte dirette. Si intende inoltre impedire esplicitamente, mediante una revisione della legge federale sull'imposta preventiva, anche uno scambio automatico di informazioni in Svizzera.
Mit Beschluss vom 5. Juli 2016 hat der Regierungsrat den Entwurf der teilrevidierten Verordnung zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 sind die Faktoren für die Berechnung der Standardarbeitskräfte (SAK) dem technischen Fortschritt angepasst worden.
Mit der Neufestlegung dieser Faktoren für die Berechnung der SAK steigt indirekt die Mindestgrenze, welche ein landwirtschaftliches Gewerbe definiert. Die dadurch entstehenden Nachteile für die Landwirtschaft sollen mit der vorliegenden Teilrevision korrigiert werden. Zudem wird angestrebt, den Vollzug des bäuerlichen Bodenrechts soweit möglich zu vereinfachen und zu straffen. Für Einzelheiten kann auf den erläuternden Bericht verwiesen werden.
La nuova LGA propone una gestione integrata delle acque, che considera il loro intero ciclo naturale, dal prelievo sino alla restituzione e tenendo conto del territorio in cui essa è presente.
Mit der Totalrevision der Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes soll die bisherige Allmendverordnung an das neue Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) angepasst werden. Im Zentrum stehen dabei die Aktualisierung und Liberalisierung der bisherigen Allmendverordnung.
Il presente avamprogetto di revisione totale della O-LPSU contiene in particolare le nuove disposizioni esecutive relative ai sussidi federali secondo la LPSU. Le disposizioni concernenti le competenze e le disposizioni speciali per il settore delle scuole universitarie professionali già contenute nella O-LPSU vengono mantenute. Alla documentazione per la consultazione è allegato anche l'avamprogetto di ordinanza sulle costruzioni universitarie.
Für die Standortattraktivität des Kantons Aargau ist eine gute Erreichbarkeit zentral. Der Ausbau und der Erhalt der Verkehrsinfrastrukturen ist deshalb unerlässlich. Dazu ist die Finanzierung langfristig sicherzustellen. Nach den guten Erfahrungen mit der Spezialfinanzierung Strassenrechnung im Bereich der Strassenfinanzierung soll auch für die Finanzierung der öV-Infrastruktur eine Spezialfinanzierung geschaffen werden.
Mit der vorgeschlagenen Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur können die Probleme bei der Finanzierung der öV-Infrastruktur gelöst und die Investitionsspitzen geglättet werden. Zudem wird die bisherige Mitfinanzierung der öV-Infrastrukturen durch die Strassenrechnung aufgehoben und – saldoneutral – durch die Zuweisung eines Viertels der Erträge der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe an die neue Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur ersetzt.
Für die rechtliche Umsetzung ist eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) und des Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung (Strassengesetz, StrG) erforderlich.
Relativamente all'OEn sono previste le seguenti modifiche concernenti l'immissione in rete di energia elettrica (RIC) e rimunerazioni uniche per gli impianti fotovoltaici: adeguamento dei tassi di rimunerazione, ordine di selezione degli impianti pronti per la realizzazione in cima alla lista di attesa (in tedesco i cosiddetti «Springer»), passaggio di competenza per il versamento della rimunerazione et precisazioni. Riguardo all'ordinanza sull'approvvigionamento elettrico (OAEl) sono previste le seguenti modifiche: rimunerazione basata sul piano previsionale e modifiche riguardanti la richiesta del prezzo di mercato.
Das geltende Tagesbetreuungsgesetz macht einen Unterschied bei der Steuerung und Finanzierung der subventionierten und mitfinanzierten Tagesheime. Bisher können Eltern, die auf einen subventionierten Platz angewiesen sind, das Tagesheim nicht frei wählen und müssen sich den Betreuungsplatz durch die zuständige Vermittlungsstelle vermitteln lassen. Aufgrund der geltenden Regelung profitieren sie von höheren Beiträgen des Kantons oder der Gemeinden.
Eltern, die ihr Kind in einem mitfinanzierten Tagesheim betreuen lassen, können keine Vermittlung in Anspruch nehmen und suchen sich den Betreuungsplatz selbst. Aufgrund der geltenden Regelung erhalten sie weniger hohe Beiträge des Kantons oder der Gemeinden. Mit der Totalrevision wird diese unterschiedliche Steuerung und Finanzierung aufgehoben und die bestehende Ungleichbehandlung der Eltern sowie der privaten Leistungserbringer korrigiert.
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (BGG, SR 173.110) wurde die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht abgeschafft. An ihre Stelle ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) getreten. § 138 StG spricht nach wie vor von der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht, weshalb der Titel von § 138 StG angepasst werden muss.
Die Einwohnergemeinden führen gemäss § 187 Abs. 2 StG die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer eigenständig durch. Da sie für die Bemessung und die Einforderung der Grundstückgewinnsteuer zuständig sind, entspricht es einer wirtschaftlich sinnvollen und effizienten Verwaltungsführung, dass sie als zuständige Veranlagungsbehörden selbstständig beim Bundesgericht Beschwerde gegen diesbezügliche Entscheide des kantonalen Verwaltungsgerichts führen können.
Basierend auf der heute geltenden kantonalen Rechtsordnung kann die Gemeinde nicht selbstständig ans Bundesgericht gelangen. Beschwerdeberechtigt ist ausschliesslich die kantonale Steuerverwaltung. Mit dem ergänzten § 138 StG wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Einwohnergemeinden künftig selbstständig Beschwerde beim Bundesgericht erheben können.
Der Regierungsrat hat am 14. Juni 2016 in erster Lesung einen Nachtrag zum Tourismusgesetz und zur Tourismusverordnung vom 3. Mai 2012 in die Vernehmlassung gegeben. Der Nachtrag wurde notwendig, weil das Schweizerische Bundesgericht mit Entscheid vom 22. Februar 2016 die Einschränkung bei der Abgabepflicht auf Personen, die sich zu Ferien- oder Erholungszwecken in eigenen oder dauernd gemieteten Gebäuden, Wohnungen oder Zimmern aufhalten oder sich diese zur Verfügung halten und nicht im Kanton Obwalden ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, als unrechtmässig beurteilte.
Das Tourismusgesetz soll so geändert werden, dass der Entscheid des Bundesgerichts umgesetzt wird und die Tourismusabgabe in Zukunft auch von den Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern mit Wohnsitz im Kanton Obwalden erhoben wird. Zudem ist eine Vereinfachung bei der Erhebung der Tourismusabgaben von Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern vorgesehen, indem die Abgabe nicht mehr je Zimmer erfolgt, sondern lediglich noch zwischen kleinen, mittleren und grösseren Wohnungen unterschieden wird. Zudem gibt es Änderungen bei der Erfassung der Abgabepflichtigen.