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Schulleitungen sind an der Volksschule des Kantons Uri heute etabliert. Auf Antrag der Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter Uri (VSL) beauftragte der Erziehungsrat mit Beschluss vom 5. November 2014 (ERB Nr. 2014-69) eine Projektgruppe mit der Erarbeitung eines Berichts. Die Projektgruppe führte eine Umfrage bei den Deutschschweizer Kantonen zu den Löhnen der Schulleitung sowie zu kantonalen Vorgaben für die Berechnung des Pensums durch. Anhand einer Funktionsbewertung wurde die heutige Einstufung der Schulleitungen analysiert.
Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2016 die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) mit der Durchführung einer Vernehmlassung zum Bericht und zur möglichen Anpassung des Reglements über die Schulleitung beauftragt.
Der Regierungsrat hat das Landammannamt ermächtigt, zu einer Änderung der Kantonsverfassung eine Vernehmlassung durchzuführen. Im Vordergrund steht dabei die Absicht, das obligatorische Gesetzesreferendum abzuschaffen. Dieses wurde mit der Abschaffung der Landsgemeinde im Jahr 1928 eingeführt. Es gilt bis heute unverändert. Die Kantonsverfassung legt entsprechend fest, dass «Gesetze der obligatorischen Volksabstimmung unterliegen».
Nach einer Ablehung eines ähnlichen Vorhabens Im Jahr 1999 will der Regierungsrat eine neuerliche politische Diskussion. Seit dem letzten Urnengang zum obligatorischen Gesetzesreferendum sind mehr als 15 Jahre vergangen. 1999 sahen rund die Hälfte der Kantone und der Bund kein obligatorisches bzw. einzig das fakultative Gesetzesreferendum mehr vor. Inzwischen haben - abgesehen von Uri und den beiden Kantonen mit Landsgemeinden (AI, GL) - sämtliche Kantone das obligatorische Gesetzesreferendum abgeschafft oder es zugunsten des fakultativen Referendums gelockert. Dass der Urner Landrat für all seine Gesetzgebungsentscheide heute die ausdrückliche Zustimmung der Stimmberechtigten braucht, ist nicht mehr zeitgemäss.
Die entworfene Vorlage übernimmt die Konzeption aus dem Jahr 1999. Danach sollen Gesetze, die im Landrat einen Ja-Stimmen-Anteil von mehr als zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder erreichen, künftig nur mehr dem fakultativen Referendum unterstehen. Wird das Quorum nicht erreicht, soll wie bisher obligatorisch eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
Die Partizipation der Bürgerin und des Bürgers an staatlichen Entscheidungsprozessen kann durch diese Massnahme gefördert werden. Denn die Stimmberechtigten können sich auf die wesentlichen und staatspolitisch interessanten Fragen konzentrieren. Mit dem Wegfall unnötiger Urnengänge wird die Zahl der Abstimmungen gesenkt und im Sinne eines «Sekundäreffekts» können auch Kosten gespart werden.
Der Grosse Rat hat am 3. Juni 2015 die Totalrevision des Gesetzes betreffend das Erbringen von Taxidienstleistungen (Taxigesetz, TaxiG) beschlossen. Nachdem gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen worden war, wurde das neue Taxigesetz in der Volksabstimmung vom 15. November 2015 deutlich angenommen. Gemäss § 15 TaxiG (Vollzugsbestimmungen) erlässt der Regierungsrat die zum Vollzug des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen. Der Grosse Rat hat im Zuge der Beratung des Geschäfts eine Bestimmung eingefügt, wonach vor Inkraftsetzung der Verordnung und bei wesentlichen Verordnungsänderungen eine Anhörung der Sozialpartner durchzuführen ist (§ 9 Abs. 3 TaxiG).
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beabsichtigt, die Bestimmungen zur Abgangsentschädigung und zur Weiterbeschäftigung nach dem 65. Altersjahr zu überarbeiten. Die Regelungen zur Abgangsentschädigung sollen leicht verschärft, diejenigen bezüglich Weiterbeschäftigung gelockert werden. Die entsprechenden Anpassungsvorschläge in den Rechtsstellungsverordnungen des Staatspersonals und der Lehrpersonen an den Volksschulen unterzieht das Departement für Finanzen und Soziales nun einer externen Vernehmlassung.
L'Iniziativa per la bici chiede che l'attuale articolo costituzionale sui sentieri e i percorsi pedonali (art. 88 Cost.) sia integrato con disposizioni riguardanti le vie ciclabili. Il Consiglio federale, pur favorendo l'equiparazione della mobilità ciclistica a quella pedonale ed escursionistica a livello di politica dei trasporti, rifiuta nel controprogetto tutti quegli elementi dell'iniziativa che vanno al di là della semplice integrazione dell'attuale articolo costituzionale.
Die Optimierung der Berufsbildungsangebote gehört zu den wichtigen Zielen des Departements Bildung und Kultur (DBK) für die laufende Legislaturperiode. Der Regierungsrat sieht vor, im Rahmen des Projekts „Optimierung des kantonalen Bildungsbereichs (Angebot, Struktur, Steuerung)“ eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetzes über die Berufsbildung (EG BBG) umzusetzen, damit sich eigene Bildungsgänge und Angebote von Dritten ergänzen können und der Umfang der Kostentragung durch den Kanton dem übergeordnetem Recht entspricht. Auf diesem Weg kann das Berufsbildungsangebot im Kanton Glarus in Zukunft besser gesteuert und optimiert werden. Die entsprechende Vorlage soll der Landsgemeinde 2017 unterbreitet werden.
Vengono create le basi legali per il sistema informatico OITE e per il collegamento del sistema di elaborazione dei dati delle Dogane (e-dec) al sistema informatico dell'UE (TRACES) e al sistema informatico dell'USAV (sistema informatico OITE), al fine di garantire i necessari controlli sistematici all'importazione di animali e prodotti animali secondo l'Accordo veterinario. Vengono inoltre emanate le disposizioni necessarie per l'attuazione del divieto di importazione di prodotti derivati dalle foche (Mozione Freysinger 11.3635).
Nel 2017, nell'ambito della verifica periodica della sicurezza (VPS), due centrali nucleari dovranno presentare il rapporto di sicurezza per l'esercizio a lungo termine, secondo la direttiva dell'IFSN-A03 sulla verifica periodica delle centrali nucleari dell'ottobre 2014 (“Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken•, disponibile solo in lingua tedesca). In futuro i requisiti di base per il rapporto di sicurezza saranno regolati a livello di ordinanza. È perciò necessario adeguare il vigente articolo 34 dell'ordinanza sull'energia nucleare. I requisiti del rapporto di sicurezza verranno disciplinati nel nuovo articolo 34a.
Das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) wurde durch das Parlament am 20. Juni 2014 beschlossen. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 die Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV) verabschiedet und die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen auf den 1. Januar 2018 festgelegt. Das neue Bundesrecht erfordert verschiedene rechtliche Anpassungen des kantonalen Bürgerrechts, welche durch eine Änderung des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 sowie der Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) vom 16. Dezember 2015 zu erfolgen hat.
Die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes werden auf Gesetzes- und Verordnungsebene detailliert geregelt. Neu ist unter anderem vorausgesetzt, dass eine Niederlassungsbewilligung C vorliegt und sich die Person während insgesamt 10 Jahren in der Schweiz aufhält (die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt). Ferner werden die Kriterien der Beachtung der öffentlichen Sicherheit, der Sprachkenntnisse und der Integration ausführlich geregelt.
Die Änderung des kantonalen Rechts umfasst neben den Anpassungen an das Bundesrecht zusätzliche klärende Regelungen im Bereich der Bewertung von Betreibungen, die Festlegung der Zuständigkeiten bei Abschreibungs- und Nichteintretensentscheiden sowie eine Änderung des Rechtsmittelwegs. Das Bundesrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft, weshalb auf diesen Zeitpunkt die Anpassung des kantonalen Rechts zu erfolgen hat. Aufgrund des engen Zeitrahmens bis zur Inkraftsetzung des Bundesrechts muss die Anhörungsfrist auf zwei Monate verkürzt werden.
Die Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen des Kantons Basel-Stadt (TPK) hat dem Regierungsrat einen Antrag auf Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen für die im Detailhandel angestellten Personen unterbreitet. Die TPK stützt sich dabei auf Art. 360a des Obligationenrechts. Aufgrund der Tragweite der Einführung von Mindestlöhnen im Bereich des Detailhandels wird eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt.
Nach der Abstimmung über den Kantonsratsbeschluss für einen Kredit zum Kauf militärischer Liegenschaften, Teil 2, vom 3. März 2013, stand fest, dass die Bevölkerung die Weiterführung des Flugplatzes Kägiswil als zivile Luftfahrtanlage beibehalten will. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Regierungsrat das Volkswirtschaftsdepartement, mit den betroffenen Parteien die notwendigen Schritte und die Koordination zur Umsetzung des Volksentscheides durchzuführen.
Ergebnis der Zusammenarbeit ist das Koordinationsprotokoll, welches dem Bund zur Ausarbeitung des Objektblatts Kägiswil, als Teil des bundeseigenen Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) diente. Dieses enthält die neuen Festlegungen für den künftigen Flugbetrieb.
Massgebend für die Lenkung der räumlichen Entwicklung im Kanton sind die Inhalte des kantonalen Richtplans. Die für den Flugplatz Kägiswil 2007 festgelegten Grundsätze behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Aktualisiert werden aber die begleitenden Erläuterungen zum Richtplantext und die Angaben über das weitere Vorgehen im zugehörigen Objektblatt.
Mit dem vorliegenden Erlassentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Ombudsstelle geschaffen: es werden deren Organisation und Zuständigkeit normiert auf Verordnungsstufe. Die Verordnung regelt Zweck und Aufgaben der Ombudsstelle, deren Überprüfungsbefugnis und Wirkungsbereich, das Verfahren, sowie die Wahl der Ombudsfrau oder des Ombudsmanns sowie deren Rechtsstellung und Organisationsform.
Mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zur neuen Spitalfinanzierung beschloss das Bundesparlament verschiedene Anpassungen im Spitalbereich. Die wesentlichen Neuerungen sind die Vergütung der stationären Leistungen inklusive der Anlagenutzungskosten mittels leistungsorientierter Fallpauschalen, die Änderung des Verteilschlüssels bei den Kosten der stationären Leistungen zulasten der Kantone und die freie Spitalwahl. Zudem wurden Bund und Kantone neu verpflichtet, Qualitätsindikatoren für die Spitäler zu erheben und zu veröffentlichen.
Die Neuregelung soll nach dem erklärten Willen des Bundesparlaments eine grundlegende Umgestaltung der Schweizer Spitallandschaft und insbesondere eine Intensivierung des Wettbewerbs unter den Spitälern zur Folge haben.
Damit das Kantonsspital Uri auch in diesem verstärkt marktorientierten Umfeld bestehen und für die Urner Bevölkerung seine führende Rolle in der Gesundheitsversorgung wahrnehmen kann, muss es auf die kommenden Herausforderungen mit adäquaten organisatorischen Strukturen reagieren können. Zudem bedingen die bundesrechtlichen Finanzierungsvorgaben eine Anpassung der kantonalen Vergütungsregeln.
Die bundesrechtlichen Neuerungen erfordern eine Revision des Gesetzes über das Kantonsspital. Dabei sollen auf Stufe Gesetz nur mehr die wesentlichen Grundzüge geregelt werden. Alles Übrige soll neu auf Stufe Verordnung oder durch das Spital selbst geordnet werden. Damit wird erreicht, dass der Kanton und das Kantonsspital auf äussere Veränderungen flexibler und zeitnaher reagieren können.
Diese Neuordnung dient dem Kantonsspital, indem sie die Voraussetzungen für mehr Autonomie und rasches Reaktionsvermögen schafft. Die Totalrevision des Gesetzes über das Kantonsspital Uri und die neue Verordnung dazu haben keine unmittelbaren finanziellen und personellen Auswirkungen.
Die Ziele aus der Eigentümerstrategie des Regierungsrats für das Kantonsspital Uri, das total revidierte Gesetz und die neue Verordnung über das Kantonsspital Uri sind aufeinander abgestimmt. Es ist daher sachgerecht, die drei Vorlagen gleichzeitig dem Landrat zum Beschluss bzw. zur Genehmigung zu unterbreiten.
Il progetto attua le richieste formulate dal Parlamento nella sua decisione di rinvio della revisione totale della LCA, introducendo le modifiche volute, segnatamente quelle concernenti il diritto di revoca, la copertura provvisoria, la prescrizione, il diritto di recesso e i grandi rischi. In diversi punti si è tenuto conto delle esigenze del commercio elettronico, semplificando i requisiti formali. Durante i lavori si è inoltre ravvisata la necessità di procedere a lievi adeguamenti.
La revisione totale della legge intende dotare l'Istituto di strutture più snelle. Con la nuova legge non cambiano lo scopo e lo statuto giuridico dell'Istituto, né i suoi compiti e la sua sede a Losanna. È invece prevista una chiara separazione tra i compiti legali e le prestazioni commerciali dell'Istituto. Inoltre, la nuova legge prevede che l'Istituto potrà acquisire o ricevere fondi di terzi. Infine, il Consiglio federale dovrà fissare ogni quattro anni gli obiettivi strategici dell'Istituto.
Dal 1° gennaio 2011 per i lavoratori impiegati nelle economie domestiche private è in vigore l'ordinanza sul contratto normale di lavoro per il personale domestico (CNL personale domestico). Nel quadro delle misure collaterali alla libera circolazione delle persone, il Consiglio federale ha stabilito in tal modo un salario minimo per un dato ramo ai sensi dell'articolo 360a del Codice delle obbligazioni (CO). Il CNL personale domestico dovrebbe essere prorogato di tre anni e il salario minimo dovrebbe essere adattato. Richiamiamo che la procedura di consultazione viene eseguita in modo abbreviato (Art. 7 Lit. 4, Legge federale sulla procedura di consultazione, RS 172.061). Il CNL personale domestico è valido fino al 31 dicembre 2016. Per garantire una proroga a getto continuo dal 1 gennaio 2017, il termine regolare di tre mesi non può essere rispettato.
Lo scopo della revisione della legge sulle lingue è di rafforzare la posizione delle lingue nazionali nell'istruzione scolastica di base. Con un'integrazione dell'articolo 15 della legge sulle lingue si vuole sostenere l'armonizzazione dell'insegnamento delle lingue nella scuola dell'obbligo. La revisione è conforme al mandato conferito alla Confederazione e ai Cantoni di promuovere la comprensione e gli scambi tra le comunità linguistiche e di provvedere a un'elevata qualità e permeabilità dello spazio formativo svizzero. Sottolinea il ruolo delle lingue nazionali per la coesione del nostro Paese, di cui il plurilinguismo costituisce una caratteristica fondamentale.