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Auf den Gebieten der Jagd und der Fischerei beschränkt sich die Rechtsetzungszuständigkeit des Bundes auf den Erlass von Grundsätzen (Art. 79 der Bundesverfassung). Diese Bestimmung unterstellt, dass die Jagd und die Fischerei weiterhin bestehen und von der Regalhoheit der Kantone erfasst bleiben sollen, zu gewissen Teilen aber durch das Bundesrecht geregelt werden müssen.
Dies ermöglicht eine notwendige gesamtschweizerische Vereinheitlichung und gibt den Kantonen dennoch Raum für eine eigene, auf ihre speziellen Verhältnisse zugeschnittene gesetzgeberische Gestaltung.
Seit Einführung der erleichterten brieflichen Stimmabgabe ist der Anteil der brieflich abgegebenen Stimmen bei Abstimmungen und Wahlen stetig angestiegen. Heute liegt der Anteil gesamtschweizerisch bei weit über 90 Prozent. Damit ist die briefliche Stimmabgabe klar die bevorzugte Art der Stimmabgabe. Allerdings führt die Verwendung ungeeigneter Stimmkuvertlösungen durch die Kantone und Gemeinden zu Beschädigungen der Wahl- und Abstimmungssendungen und zu einem Zusatzaufwand bei der postalischen Verarbeitung.
Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat die Post eine eigene Stimmkuvertlösung entwickelt und auf den 1. April 2016 als Standard für den Versand aller Abstimmungs- und Wahlsendungen eingeführt. Gleichzeitig erhebt die Post ab diesem Zeitpunkt einen Zuschlag für den Versand von Stimmkuverts, die nicht diesem Standard entsprechen.
Mit dem Nachtrag zum Abstimmungsgesetz soll unter anderem auf eine zertifizierte Stimmkuvertlösung gewechselt werden, die dem neuen Standard der Post CH AG (Post) entspricht und die weiteren gesetzlichen und tatsächlichen Anforderungen erfüllt.
Das teilrevidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG, SR 700) wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommen, in Ausserrhoden mit einem Ja-Anteil von 68 % bei Zustimmung aller Gemeinden. Das Gesetz sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1) traten am 1. Mai 2014 in Kraft. Ziele der revidierten Bestimmungen sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden, Bauzonen massvoll festzulegen und kompakte Siedlungen.
Dörfer und Städte sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Damit sollen der Verschleiss von Kulturland eingedämmt und hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom und Wasser vermieden werden.
Die Umsetzung der Revision verantworten die Kantone. Sie müssen in ihren Richtplänen aufzeigen, wie die Entwicklung nach innen erfolgen wird. Sie haben zudem sicherzustellen, dass ihre Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Innert fünf Jahren muss diese Richtplanrevision bereinigt und vom Bundesrat genehmigt sein. Andernfalls ist die Ausscheidung von neuen Bauzonen nicht mehr zulässig, auch wenn die Flächen anderorts ausgezont würden.
Gemäss § 20 des Sozialgesetzes sind die einzelnen sozialen Leistungsfelder in periodischen Abständen in einer Planung festzuhalten. Diese Planung umfasst eine Analyse des Ist-Zustands und der in den vergangenen Jahren festgestellten Entwicklungen, einen darauf gestützten prognostizierten Bedarf sowie die politisch festgelegten Ziele und Prioritäten.
Der Kantonsrat beschliesst die Planung und der Regierungsrat sorgt für deren Umsetzung. Die letzte Bedarfsplanung für Leistungsangebote im Behindertenbereich galt für die Jahre 2010 bis und mit 2013 (RRB Nr. 2009/1925 vom 26. Oktober 2009). Entsprechend ist eine neue Planung für die kommenden Jahre bis 2020 festzulegen.
In den Jahren 2008 – 2014 ist die Anzahl Plätze in stationären Angeboten für Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich gestiegen. Bedingt war dies durch einen Nachholbedarf, der einerseits durch ein Baumoratorium während der Jahre 1994 – 2006 und andererseits durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs sowie der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) entstanden ist. In den Bereichen Wohnen und Tagesstätten wird von einem ähnlichen Wachstum in den kommenden Jahren ausgegangen, auch mit Blick auf die Analysen und Prognosen anderer Kantone.
Im Bereich Werkstätten stehen hingegen genügend bewilligte Plätze zur Verfügung. Bei diesen ist aber eine Diversifizierung anzustreben. Zu den Nutzerinnen und Nutzern, für welche zusätzliche, spezifische Plätze nötig sind, gehören Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, ältere Menschen mit Behinderung und gerontologischem Pflegebedarf sowie ältere und jüngere Menschen mit Behinderung und Demenz. Zudem muss das Angebot weiterentwickelt werden. Denn die Bedürfnisse und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung haben sich verändert – Wohn- und Lebensformen mit grösstmöglicher Autonomie werden zusehends wichtiger.
Qualifiziertes Fachpersonal in den Bereichen Pflege und Betreuung ist für eine funktionierende Gesundheitsversorgung, trotz zunehmender Automatisierung und Digitalisierung, unabdingbar. Deshalb ist seit dem 1. Januar 2012 bei der Aufnahme eines Spitals auf die Spitalliste u.a. eine angemessene Beteiligung an der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe zu berücksichtigen.
Ebenso kann seit dem 1. Januar 2012 die Bewilligung oder Anerkennung zum Erbringen von sozialen Aufgaben und zum Betreiben sozialer Institutionen mit Bedingungen und Auflagen, namentlich solchen über eine angemessene Beteiligung an der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe, verbunden werden. Die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung erfolgtdurch die Stiftung OdA Gesundheit und Soziales im Kanton Solothurn (SOdAS) auf freiwilliger Basis über ein reglementarisch festgelegtes Punktesystem zur Berechnung der Ausbildungsverpflichtung.
Der Regierungsrat unterstützt die bisherige Branchenlösung, bei welcher die Umsetzung selbständig durch die betroffenen Institutionen bzw. deren Fachorganisation erfolgt. Das im bisherigen Reglement vorgesehene Punktesystem soll denn auch beibehalten werden. Die Vorsehung von Ausbildungsverpflichtungen haben gemäss Studien dazu beigetragen, dass die Zahl der Ausbildungsabschlüsse im Bereich Pflege und Betreuung zwischen 2010 und 2014 um rund 32 Prozent gesteigert werden konnte.
Das aktuelle System zeigt noch Lücken und führt bei Nichteinhaltung der Ausbildungsverpflichtung in letzter Konsequenz zum Entzug des Leistungsauftrages bzw. der Betriebsbewilligung. Dies ist nicht immer verhältnismässig und dient zudem nicht dem Ziel, mehr Aus- und Weiterbildungsplätze zu schaffen. Neu soll die angemessene Beteiligung an der Aus- und Weiterbildung im Bereich Gesundheitsberufe für Spitäler, Heime und Spitexorganisationen eine mit der Aufnahme auf die Spitalliste bzw. der Bewilligungserteilung verknüpfte selbstständige Pflicht bilden. Bei Nichterfüllen kommt es aufgrund einer Vollzugsmeldung zu einem Ausgleich über die Ersatzvornahme durch den Kanton. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die fehlenden Ausbildungsplätze auch tatsächlich geschaffen werden.
Abgesehen von jährlichen Kosten in der Höhe von 15‘000 Franken zulasten des Kantons für die Abgeltung an die mit dem Vollzug der Ausbildungsverpflichtung betraute SOdAS hat die Vorlage für Kanton und Gemeinden keine personellen und finanziellen Konsequenzen.
La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national reconnaît les difficultés du secteur de l'hébergement, qui découlent d'un changement structurel rapide et de la fluctuation des taux de change. La majorité de la commission souhaite que le taux spécial de TVA, qui a été prolongé à cinq reprises, soit désormais inscrit dans la loi pour une durée illimitée. Son objectif est de donner au secteur de l'hébergement la garantie que le taux spécial ne sera pas supprimé dans un futur proche.
Das Bürgerrechtsgesetz und damit das Einbürgerungsverfahren ist auf Bundesebene verschärft worden. Aufgrund dieser wesentlichen Änderungen muss das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht einer Totalrevision unterzogen werden. Unter anderem in Bezug auf die Eignung von einbürgerungswilligen Personen macht der Bund neu sehr detaillierte Vorschriften, die ins kantonale Recht einfliessen müssen. Im Auftrag des Regierungsrates gibt das Departement für Justiz und Sicherheit einen entsprechenden Gesetzesentwurf in eine externe Vernehmlassung.
Im Einklang mit dem geänderten Bundesrecht ist seither die Verwaltungskommission das oberste Organ der Pensionskasse AR. Damit ist nicht mehr der Kanton, sondern die Verwaltungskommission für die finanzielle Stabilität der Pensionskasse AR verantwortlich. Bundesrechtskonform regelt der Kanton im PKG die Grundzüge der Finanzierung und die Organisation, während die Verwaltungskommission für die Höhe der Leistungen sowie die Detail- und Ausführungsbestimmungen zuständig ist.
Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen eine Revision des PKG zur Stellungnahme. Anlass dafür ist die anhaltende Tiefstzinsphase auf dem Kapitalmarkt. Diese Situation erfordert Massnahmen, um die finanzielle Stabilität der Pensionskasse AR auch in Zukunft sichern zu können.
Eine weitere Absenkung des reglementarischen Umwandlungssatzes (UWS) ab 2020 ist unausweichlich. Zusätzliche Einlagen der Arbeitgeber sowie der Pensionskasse AR sind ein zentraler Bestandteil des Gesamtpaketes, da es ohne diese Einlagen individuell teilweise unangemessen hohe Renteneinbussen gäbe.
Das Energiegesetz von Appenzell Ausserrhoden verpflichtet den Regierungsrat, die kantonale Energiepolitik zu planen. Dafür hat bis anhin das Energiekonzept 2008 - 2015 gedient. Nun soll ein neues Energiekonzept das bestehende ablösen und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, um dem Kanton als Richtschnur für die energiepolitische Arbeit der kommenden acht Jahre zu dienen.
Die Zielsetzungen des Konzepts orientieren sich an der Energiestrategie 2050 des Bundes. Das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 wurde vom eidgenössischen Parlament verabschiedet und die Referendumsfrist läuft derzeit, wobei eine allfällige Abstimmung im Frühjahr 2017 erfolgen soll.
Weitere auf Bundesebene anstehende Geschäfte, wie die Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris, die Revision des CO2-Gesetzes oder die Atomausstiegsinitiative, können die Schweizer Energielandschaft ebenfalls massgeblich beeinflussen.
Le projet de révision prévoit de nouvelles dispositions applicables aux évènements avec des animaux, des exigences à satisfaire pour pouvoir importer des homards (Mo Graf 15.3860), des mesures pour combattre les importations illégales de chiens (Ip Graf 14.3353), l'introduction de la fonction de délégué à la protection des animaux dans le domaine de l'expérimentation animale (rapport en réponse au postulat de Maya Graf 12.3660 «Avenir de la Fondation Recherches 3R et méthodes de substitution à l'expérimentation animale»), l'uniformisation de la formation de base et de la formation qualifiante dans le domaine de l'expérimentation animale ainsi que des adaptations dans l'enregistrement des chiens.
La loi fédérale sur la circulation routière (LCR) est modifiée de telle sorte que les titulaires de permis de conduire de catégories non professionnelles doivent se soumettre tous les deux ans à un examen relevant de la médecine du trafic seulement à partir de 75 ans et non plus dès 70 ans comme c'est le cas aujourd'hui.
En juin 2015, le Parlement a approuvé une modification de la loi sur la transplantation. Les nouvelles dispositions seront mises en œuvre avec la présente adaptation de l'ordonnance sur la transplantation. Il s'agit de concrétiser les mesures médicales préliminaires non autorisées avant le décès du donneur, de protéger financièrement les donneurs vivants et de financer et organiser le suivi de l'état de santé des donneurs vivants.
Das revidierte Gewässerschutzrecht des Bundes (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20; Gewässerschutzverordnung, GSchV; SR 814.201) führt zu Anpassungen im kantonalen Umweltrecht. Die bundesrechtlichen Bestimmungen sind zum Teil direkt anwendbar. Auf über das Bundesrecht hinausgehende Bestimmungen soll verzichtet werden. Das kantonale Recht soll also gestrafft werden.
Am 26. März 2014 stimmte der Kantonsrat im Rahmen seines Beschlusses über den Massnahmenplan 2014 (KRB Nr. SGB 212/2013) der breiteren Verwendung der Erträge aus der Wasserwirtschaft (Massnahme BJD_K17) im Grundsatz zu. Ziel dieser Massnahme ist es, die als zweckgebundenes Eigenkapital bilanzierten Erträge aus der Gewässernutzung einem breiteren Verwendungszweck zuzuführen. Damit kann freies Eigenkapital geschont werden. Das freie Eigenkapital ist massgebend für die Auslösung der Defizitbremse.
Introduit en 2007 dans le cadre de la révision des dispositions générales du code pénal (CP), l'art. 53 prévoit actuellement que l'auteur d'un crime ou d'un délit bénéficie d'une exemption de peine s'il a réparé les dommages qu'il a causés. La Commission des affaires juridiques du Conseil national propose de restreindre le champ d'application de la disposition concernant l'exemption de peine en cas de réparation et d'abaisser la limite de deux ans de peine privative de liberté en vigueur. Elle propose deux variantes à la consultation.
Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) basiert auf einer Programmvereinbarung des Kantons mit dem Bund und wurde im Jahr 2014 gestartet, um im Kanton Aargau gezielte Massnahmen für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive aufzubauen. Dabei wird auf diejenigen Zielgruppen fokussiert, deren Integration nur mit spezifischen Angeboten, wie beispielsweise Deutschkursen oder Arbeitsintegrationsprogrammen gelingt. Zur Zielgruppe des KIP gehören insbesondere schul- und bildungsungewohnte Personen. Die Auswertung der ersten Programmjahre und der geleisteten Aufbauarbeit im Rahmen des ersten KIP zeigt, dass die Massnahmen mit den Schwerpunkten Information und Beratung, Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration notwendig sind und einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration zu verbessern. Der Prozess für den Aufbau von bedarfsorientierten Angeboten in den Gemeinden ist langfristig angelegt und benötigt eine beständige Grundlage. Der Kanton will hier ein zuverlässiger Partner der Gemeinden bleiben.
Damit die aufgebauten Massnahmen in der zweiten Programmperiode 2018–2021 weitergeführt werden können, ist ein neuer Kredit erforderlich. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 13,6 Millionen Franken, davon voraussichtlich 7,8 Millionen Franken Bundesbeiträge und maximal 5,8 Millionen Franken Kantonsanteil, zu beantragen.
Les expériences réalisées avec Frontex, l'actuelle Agence européenne de protection des frontières, ont montré qu'il est nécessaire, afin de renforcer l'ensemble de l'espace Schengen, d'accroître le soutien fourni aux États Schengen notamment en ce qui concerne les contrôles aux frontières extérieures et le retour des ressortissants d'États tiers en séjour illégal. Le règlement prévoit par conséquent la mise en place d'une protection européenne des frontières élargie et renforcée. Cette nouvelle protection des frontières sera constituée d'une Agence européenne de garde-frontières et de garde-côtes ainsi que des autorités des différents États Schengen qui sont compétentes en matière de gestion des frontières.
L'ordonnance sur le commerce itinérant doit être adaptée aux derniers développements. Il faut notamment régler la durée de retrait de la carte de légitimation émise pour le commerce itinérant et adapter les montants de couverture exigés pour l'assurance responsabilité civile des forains. De plus il faut instaurer une obligation d'informer pour les services d'inspection. Il est prévu en outre de compléter la liste des installations dispensées de l'attestation de sécurité.
L'édification des centres de la Confédération est une étape importante pour l'accélération des procédures d'asile. Pour pouvoir édifier à l'avenir plus rapidement de tels centres, une procédure d'approbation des plans relevant du droit fédéral a été introduite dans la LAsi (modification du 25.09.2015 de la LAsi, acceptée le 5 juin 2016 lors du scrutin populaire). Le projet de nouvelle ordonnance sur la procédure d'approbation des plans dans le domaine de l'asile (OAPA) fixe entre autres les règles permettant aux particuliers, aux communes et aux cantons de participer aux décisions qui seront prononcées par l'autorité d'approbation (DFJP) dans le cadre de projets de construction relatifs aux centres de la Confédération.
D'autres modifications de la LAsi doivent également entrer en vigueur de manière anticipée, en particulier la transmission de données médicales aux fins d'évaluation de l'aptitude au transport, la suppression du droit des apatrides à une autorisation d'établissement et la possibilité pour la Confédération de rembourser aux cantons, pendant une durée supérieure à cinq ans, les coûts relatifs aux réfugiés réinstallés. Ces modifications requièrent des adaptations de l'ordonnance sur l'exécution du renvoi et de l'expulsion d'étrangers (OERE) et de l'ordonnance sur l'asile relative au financement (OA 2).
Lors de la Conférence ministérielle de l'OMC, qui a eu lieu en décembre 2015 à Nairobi, une interdiction des subventions à l'exportation a été décidée. Conformément au droit du commerce, les contributions suisses à l'exportation visées dans la loi fédérale sur l'importation et l'exportation de produits agricoles transformés (« loi chocolatière ») constituent des subventions à l'exportation et doivent donc être supprimées. C'est pourquoi la « loi chocolatière » doit être modifiée. En outre, le projet comprend des mesures d'accompagnement visant à maintenir autant que possible la création de valeur dans la production de denrées alimentaires après la suppression des contributions à l'exportation. Les mesures prévues sont la réallocation des moyens destinés aux contributions à l'exportation dans le plan financier de la législature, qui deviendront un soutien lié au produit pour les producteurs de lait et de céréales panifiables (modification de la loi sur l'agriculture), et une modification de l'ordonnance sur les douanes en vue de simplifier la procédure d'autorisation du trafic de perfectionnement actif de produits de base donnant auparavant droit à des contributions à l'exportation.