Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
15. Juli 2016 - 14. Oktober 2016

Verordnung über die Entschädigung für Facharztentscheide bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener

Am 25. April 2016 hat der Kantonsrat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) beschlossen (ABl 2016-05-6; Meldungsnummer 153149). Mit dieser Änderung wurde einerseits eine gesetzliche Grundlage für die Entschädigung von Facharztentscheiden gemäss § 31 lit. b EG KESR geschaffen. Die Änderung mit Bezug auf die Entschädigung von Facharztentscheiden erfordert eine Anpassung der Verordnung über die Entschädigung für Facharztentscheide betreffend die fürsorgerische Unterbringung freiwillig Eingetretener vom 16. Januar 2013.

Nachdem die notwendige gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht nunmehr geschaffen wurde, kann die Verordnung weitgehend aufgehoben werden. Regelungsbedarf besteht nur noch bezüglich des neuen § 35 a Abs. 1 EG KESR. Neu muss der Regierungsrat gestützt auf § 35 a Abs. 1 EG KESR in einer Verordnung eine Stundenpauschale und Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze festlegen.