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Am 28. September 2011 hat der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über die Änderung des Archivgesetzes (ArchivG) durchzuführen. Ziel der Revision ist eine Anpassung der Regelung über den Archivzugang an neue Kommunikationsmittel, insbesondere das Internet. Es soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass in Online-Datenbanken Informationen über Archivbestände veröffentlicht werden können.
Ferner sind die Regeln über die Schutzfristen (die Fristen, nach denen ein Archivdokument grundsätzlich frei zugänglich ist) anzupassen. Die bestehende Regelung, die primär auf Lebensdaten betroffener Personen abstellt, ist wenig praktikabel, weshalb eine neue Regelung in erster Linie vom Zeitpunkt der Aktenschliessung ausgehen soll. Im Rahmen der geplanten Revision soll sodann eine Grundlage im Patientinnen- und Patientengesetz für die Übergabe von Patientendokumentationen an das zuständige Archiv geschaffen werden.
Durch diese Grundlage wird verhindert, dass dabei Berufsgeheimnisse verletzt werden. Vorgesehen sind des Weiteren einige redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen.