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Der Kantonsrat beschloss Ende 2015 die Einführung eines Jugendparlaments auf kantonaler Ebene. Der Regierungsrat wird beauftragt, die genauen Anerkennungsvoraussetzungen, das Anerkennungsverfahren und den Umfang der Unterstützung auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Mit dem beiliegenden Entwurf zur Verordnung über das kantonale Jugendparlament (VJP) werden diese Vollzugsbestimmungen nun in die Vernehmlassung gegeben.
Im Fokus der Vernehmlassungsvorlage steht ein möglichst einfacher Zugang zum Jugendparlament. Dieses soll allen interessierten Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton Zürich offenstehen, unabhängig von Ausbildung, Geschlecht, regionaler Herkunft oder Nationalität.