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Basierend auf den Erkenntnissen des Pilotprojekts hat der Bundesrat im April 2014 die Open-Government-Data-Strategie Schweiz 2014–2018 verabschiedet. Gestützt darauf hat der Regierungsrat des Kantons Zürich mit RRB Nr. 1252/2014 den Aufbau eines OGD-Angebots beschlossen. Die Bedingung für eine solche Datenfreigabe ist jedoch die Beseitigung von administrativen Hürden, wie beispielsweise die Erhebung von Gebühren, die eine offene Zugänglichkeit und freie Nutzung einschränken.
Zudem sollen Georeferenzdaten für alle Behörden und die Öffentlichkeit zentral beschafft und Geodaten zur umfassenden Nutzung durch die Öffentlichkeit bereitgestellt werden (vgl. Massnahme RRZ 10.2e). Die Kompetenz zur Umsetzung der Massnahme RRZ 10.2e liegt bei der Baudirektion. Diese hat dem Amt für Raumentwicklung (ARE) für das Jahr 2016 das Ziel „Revision der Gebührenverordnung für Geodaten mit Grundsatz OpenGovernmentData bis Ende 2016 abgeschlossen“ zugewiesen.