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In der Volksabstimmung vom 11. März 2012 wurde das kantonale Bürgerrechtsgesetz abgelehnt. Damit bleiben die geltenden bürgerrechtlichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Bürgerrechtsverordnung weiterhin in Kraft. Im geltenden Recht gibt es jedoch eine Reihe von Mängeln und Lücken, die mit einer Teilrevision der kantonalen Bürgerrechtsverordnung behoben werden sollen.
Handlungsbedarf besteht vor allem aufgrund von neueren Urteilen des Bundesgerichts, welche die Beurteilung der Sprachkenntnisse der Einbürgerungswilligen durch die Gemeinden und die Einbürgerung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen betreffen. In den letzten Jahren hat die sprachliche Integration als Einbürgerungsvoraussetzung stark an Bedeutung gewonnen. Es ist ein zentrales Anliegen der vorliegenden Verordnungsrevision, bei der Beurteilung der Sprachkompetenz mehr Transparenz, mehr Gleichbehandlung und mehr Professionalität zu erreichen.