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Das revidierte Raumplanungsgesetz und die dazugehörige Verordnung sind am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Teil der Revision bildet die Erneuerung des bisherigen Gesetzgebungsauftrags über den Ausgleich planungsbedingter Mehr- und Minderwerte sowie die Ergänzung mit Mindestvorgaben. Gemäss den Übergangsbestimmungen regeln die Kantone den angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile aufgrund von Planungsmassnahmen innert fünf Jahren nach Inkrafttreten, das heisst bis am 30. April 2019.
Der Regierungsrat hat die Baudirektion mit Beschluss vom 16. März 2016 ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) durchzuführen. Gerne unterbreiten wir Ihnen den Entwurf des MAG zur Stellungnahme.