Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
13. Oktober 2010 - 20. Dezember 2010

Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht

Die Bundesversammlung hat am 19. März 2010 die Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge beschlossen; sie soll nach dem Willen des Bundesrates am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die kantonalen Aufsichtsbehörden sollen neu rechtlich, finanziell und administrativ unabhängig sein. Zu diesem Zweck sind sie von Bundesrechts wegen als öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit auszugestalten.

Für die Verselbstständigung des Amtes für berufliche Vorsorge und Stiftungen (BVS) als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ist die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen. Am 6. Oktober 2010 hat der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf zum Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) durchzuführen. Ziel dieses neuen Gesetzes ist die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zur kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht.