Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Das Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die tertiäre Bildung (Tertiärbildungsgesetz; RB 414.2) soll an die Veränderungen in der Lehrerbildung angepasst werden. Im Zentrum steht dabei die Berücksichtigung der geänderten Anerkennungsreglemente der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), namentlich für die Zulassung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern.
Ebenso zu beachten sind die Auflagen der EDK zur Anerkennung einzelner Bildungsgänge der PHTG. Nebst den Anpassungen an die gesamtschweizerischen Entwicklungen ist zudem vorgesehen, die Organe der PHTG in Anlehnung an ihre Bildungsstufe künftig nicht mehr „Schulleitung“ und „Schulrat“, sondern „Hochschulleitung“ und „Hochschulrat“ zu nennen.