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Mit der vorliegenden Änderung des Lotteriegesetzes (RB 935.51) werden die Finanzkompetenzen für den Lotterie- und den Sportfonds neu geregelt. Im Rahmen der Beratung der Parlamentarischen Initiative „Ergänzung des Finanzhaushaltsgesetzes um Art. 15a" in der Grossratssitzung vom 22. Oktober 2014 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, dass er innert Jahresfrist Vorschläge zu einer entsprechenden Neuregelung unterbreiten werde.
Bei den Erträgen aus interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten handelt es sich nicht um allgemeine Staatsmittel („Steuergelder"). Ein interkantonaler Vergleich zeigt, dass heute in 23 Kantonen der Regierungsrat abschliessend über die Verwendung dieser Mittel beschliesst. Der kantonale Anteil am jährlichen Ertrag der Swisslos Interkantonale Landeslotterie von heute rund 14 Mio. Fr. wird für gemeinnützige, kulturelle und wohltätige Zwecke verwendet.