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Die ARV 1 soll dem geänderten Recht der Europäischen Union angepasst werden. Mit der Anpassung sollen die sozialen Bedingungen der Arbeitnehmenden verbessert, die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht und die Wettbewerbsbedingungen zwischen der Schweiz und der EU im Personentransport- und Güterverkehr einander angeglichen werden.