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Die Inkraftsetzung des Transplantationsgesetzes erfordert auch den Erlass verschiedener Verordnungen (u.a. betreffend Todesfeststellung, Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen bei lebenden Personen, Umgang mit Organen, Geweben oder Zellen, Allokation, Xenotransplantation).