Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Mit dieser Verordnung bezeichnet der Bundesrat das Netz der bedeutenden, im Gelände noch sichtbaren historischen Verkehrswege. In das Inventar werden Wege und Strassen mit traditioneller Erscheinung sowie Verbindungen aufgenommen, die durch historische Quellen (Pläne, Dokumente etc.) belegt sind.