Abgeschlossen
28. Mai 2025 - 31. Juli 2025

Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)

Mit der Änderung des geltenden Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 wird die Grundlage geschaffen, damit – wie in der EU – in Notsituationen, in denen der Einsatz von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln erforderlich ist, das befristete Inverkehrbringen dieser Tierarzneimittel zeitnah bewilligt werden kann.