Quelle
ar.ch

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Abgeschlossen
18. Februar 2016 - 13. Mai 2016

Totalrevision Stipendiengesetz

Stipendiengesetz, Totalrevision

Am 24. April 1988 beschloss der Kantonsrat das geltende Stipendiengesetz (bGS 41521), wobei sich seither sowohl die Bildungslandschaft als auch das gesellschaftliche und wirtschaftliche Umfeld stark verändert haben. Aus diesen Gründen besteht ein Revisionsbedarf des Gesetzes.

Am 18. März 2013 genehmigte der Kantonsrat den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen. Diese gewährleistet einerseits eine formelle Harmonisierung der kantonalen Stipendienwesen und fördert andererseits die materielle Harmonisierung, vor allem durch die Vorgabe von Mindeststandards. Vor dieser Ausgangslage schickt der Regierungsrat den Entwurf eines totalrevidierten Stipendiengesetzes in die Vernehmlassung.