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La Commissione dell’ambiente, della pianificazione del territorio e dell’energia del Consiglio degli Stati (CAPTE-S) ha semplificato il disegno del Consiglio federale per ridurre la complessità delle misure proposte. Il progetto riprende gli elementi che avevano ottenuto l’ampio consenso delle organizzazioni sentite e dei Cantoni e stralcia invece le disposizioni contestate, che non sarebbero state in grado di raccogliere una maggioranza. La Commissione ha tenuto in particolar modo conto delle peculiarità cantonali in materia di pianificazione territoriale. Nel corso delle deliberazioni la Commissione ha introdotto anche elementi che integrano le principali richieste dell’iniziativa popolare federale «Contro la cementificazione del nostro paesaggio (Iniziativa paesaggio)». La Commissione ritiene però che l’iniziativa non si esprima su aspetti importanti, ad esempio su come realizzare concretamente gli obiettivi di stabilizzazione, e ha pertanto deciso di elaborare un controprogetto indiretto che concretizzi anche i punti non esplicitati dall’iniziativa.
In der Motion wurde vorgeschlagen, den Klimaschutz in den Verfassungsartikel 22 «Schutz der Umwelt» aufzunehmen. Artikel 22 KV beinhaltet neben dem Umweltschutz auch den Schutz des Menschen und die Schönheit und Eigenart der Landschaft, der Ortsbilder und der Natur- und Kulturdenkmäler. Die Ergänzung dieses Artikels mit dem Thema Klimaschutz hätte einen langen und unübersichtlichen Artikel zur Folge. Während der Erarbeitung der Kantonsverfassung von 1988 hatte der Klimaschutz noch nicht dieselbe öffentliche Aufmerksamkeit wie heute, weshalb der Klimaschutz in der Kantonsverfassung auch nicht erwähnt wird. Aufgrund des Klimawandels und der Dringlichkeit, dieses Thema anzugehen, ist die Verankerung des Klimaschutzes in einem separaten Artikel in der Kantonsverfassung angezeigt. Der Regierungsrat hat deshalb einen neuen Artikel 22a «Klimaschutz» ausarbeiten lassen.
Si tratta di un secondo pacchetto di misure volte a sostenere i trasporti pubblici (TP), fortemente colpiti dal calo del volume di passeggeri nel 2021. Le misure contenute in questo progetto riguardano gli ambiti per i quali non è stata predisposta alcuna base giuridica per l'anno 2021 nel quadro della legge urgente del 25 settembre 2020 sul sostegno ai trasporti pubblici nella crisi della COVID-19.
Il diritto d’esecuzione relativo alla legge sui trapianti rivisto nel 2017 disciplina diverse banche dati nonché un programma di trapianto incrociato tra vivi. Ora si intende creare nella legge sui trapianti le basi legali formali per la gestione delle banche dati, il trattamento dei dati personali degni di particolare protezione e gli elementi centrali del programma di trapianto incrociato tra vivi. Il progetto per la consultazione prevede inoltre di aumentare la sicurezza della medicina dei trapianti mediante un sistema di vigilanza e di rafforzare l’esecuzione. In tal modo si intende tener conto degli sviluppi scientifici e disciplinatori intervenuti dopo l’entrata in vigore della legge sui trapianti, più di dieci anni fa.
Die Energieplanung des Kanton Glarus legt die im Kanton angestrebten Entwicklungen des Energiesektors fest und definiert notwendige Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. In der kantonalen Energiegesetzgebung (EnG, Artikel 2) ist festgelegt, dass eine kantonale Energieplanung erstellt werden muss. Der Fokus der Energieplanung liegt auf erneuerbaren Energien und energiebedingten CO2-Emissionen. Im Jahr 2012 wurde das Energiekonzept 2012 des Kantons Glarus erstellt, welches auf den Zeitraum 2012 – 2020 fokussierte. Seit der Erarbeitung des Energiekonzeptes 2012 haben sich die Rahmenbedingungen verändert und die übergeordneten Ziele auf nationaler Ebene verschärft. Daraus ergibt sich auch Handlungsbedarf für die kantonale Energie- und Klimapolitik im Kanton Glarus. Die neue kantonale Energieplanung 2035 löst nun das Energiekonzept aus dem Jahr 2012 ab und berücksichtigt dabei die aktuellen Entwicklungen. Sie legt die Grundlage für die kantonale Energiepolitik der kommenden Jahre, definiert Ziele und legt einen Massnahmenkatalog fest.
Die Landsgemeinde vom 2. Mai 2010 hat die Grundlagen für einen Energiefonds beschlossen und den Fonds mit 9 Millionen Franken aus den Steuerreserven dotiert. Die Anfangsdotation wurde entgegen dem Antrag von Regierungs- und Landrat von der Landsgemeinde von 6,5 auf 9 Millionen Franken erhöht. Bereits im Vorfeld des Landsgemeindebeschlusses wurde im Landrat über eine nachhaltige Finanzierung des Energiefonds diskutiert und entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals mit der Begründung abgelehnt, dass zuerst einmal die vorgesehenen Finanzmittel sinnvoll eingesetzt werden sollen. Im Memorial von 2010 (S. 63 f.) wurde zur Zukunft des Energiefonds festgehalten, der Landrat habe ihm jährlich über die laufende Rechnung Beiträge zuzuscheiden. Sind die Fondsmittel aufgebraucht, habe die Landsgemeinde über eine Aufstockung zu befinden. In der Jahresrechnung des Kantons werden die Ausgaben des Energiefonds jährlich ausgewiesen. Über den Bestand des Energiefonds wird per Ende eines Jahres mit dem Jahresbericht zum Energiefonds Bericht erstattet. Daraus geht hervor, dass der Energiefonds, welcher ursprünglich mit 9 Millionen Franken und seither fast jedes Jahr vom Landrat mit zusätzlich 100'000 Franken dotiert wurde, bald ausgeschöpft sein wird. Über eine Neuregelung der Finanzierung muss deshalb bis im Jahre 2022 entschieden werden.
In der frühen Kindheit werden wichtige Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Bereits der Grundlagenbericht «Wirksame Familienpolitik im Kanton Glarus» aus dem Jahr 2014 machte deutlich, dass dazu sowohl Haltungsfragen zu klären, wie auch konkrete Massnahmen zu benennen sind. Aus diesem Grund wurde die frühkindliche Förderung sowohl in den politischen Entwicklungsplan 2020–2030 wie auch in die Legislaturplanung 2019–2022 aufgenommen. Der Regierungsrat hat am 2. Juli 2020 das Rahmenkonzept «Frühe Kindheit»1 verabschiedet und die strategische Ausrichtung einer Politik der frühen Kindheit im Kanton Glarus festgelegt. Er hat damit verschiedene Handlungsfelder mit den dazugehörigen Massnahmen gemäss ihrer Bedeutung und Dringlichkeit priorisiert. In erster Linie ist daher der Angebotszugang für alle zu gewährleisten und die Koordination zu verbessern und es sind auch die rechtlichen Grundlagen nachzuführen. In das gleiche Handlungsfeld gehört der Ende 2019 eingereichte Memorialsantrag «Gemeindeübergreifende Krippenfinanzierung» mit der Forderung, den Eltern die institutionelle Betreuung ihrer Kinder auch ausserhalb der Wohngemeinde zu erleichtern.
Ampliamento del sistema d’informazione per i dati di laboratorio «ALIS» con i dati del controllo ufficiale delle derrate alimentari e degli oggetti d’uso nonché delle aziende che impiegano derrate alimentari e oggetti d’uso e ridenominazione del sistema d’informazione in «Ares»; introduzione di una disposizione legale per la partecipazione dei Cantoni al finanziamento del sistema d’informazione sui risultati del controllo degli animali da macello e del controllo delle carni «Fleko» e nuova strutturazione dell’ordinanza.
Das kantonale Tiefbauamt unterhält knapp 740 Kilometer Strassen. 200 Kilometer davon entsprechen den Kriterien für Kantonsstrassen nicht und sollen mit einer Gesetzesrevision an die Gemeinden übergehen. In finanzieller Hinsicht ist vorgesehen, dass der Kanton den Gemeinden weitergibt, was er mit der Netzbereinigung einspart. Das sind 6 % der Strassenverkehrssteuer. Künftige Sanierungsmassnahmen bezahlt der Kanton im Voraus (total 58,5 Millionen Franken). Mit der geplanten Gesetzesrevision soll auch eine alte Forderung der Ge-meinden erfüllt werden, nämlich eine generelle Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Strassenverkehrssteuer von 4 % (unabhängig von der Netzbereinigung).
Mit Regierungsratsbeschluss 412 vom 23. Juni 2020 wurde die Abteilung Öffentlicher Verkehr des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft beauftragt, ein Konzept "Kombinierte Mobilität im Kanton Thurgau" zu erstellen. Seit Sommer 2020 wurde dieses erstellt und liegt nun in der Vernehmlassungsversion vor.