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Der Kanton Wallis beabsichtigt, sich als Universitätskanton gesamtschweizerisch zu positionieren, eine Bestrebung, die im Regierungsprogramm 2021-2024 des Staatsrats explizit aufgeführt wird. Für die Fernuni Schweiz, die am 26. Juni 2020 gemäss dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) als universitäres Institut akkreditiert worden ist, bedeutet dies eine wichtige Etappe auf dem Weg zu dieser Zielsetzung. Diese Akkreditierung ist bis Juni 2027 gültig und bietet dem Kanton die einmalige Gelegenheit, zukünftig neu zu den Schweizer Universitätskantonen zu gehören, indem er die Fernuni Schweiz nach über dreissig Jahren Entwicklung im Rahmen der Stiftung Universitäre Fernstudien Schweiz bei ihrer Transformation in die Universität Wallis begleitet.
Lo scopo della modifica è quello di creare la base giuridica per l’attuazione del progetto SpiGes («Spitalstationäre Gesundheitsversorgung»). Nell’ambito di questo progetto, i fornitori di prestazioni dovranno trasmettere a una piattaforma dell’Ufficio federale di statistica (UST) i dati necessari nel settore ospedaliero stazionario per adempiere ai compiti previsti dalla Legge federale sull’assicurazione malattie (LAMal) e dalla Legge sulla statistica federale (LStat), conformemente al principio secondo il quale la raccolta dei dati avviene una sola volta. Le basi giuridiche adattate dovrebbero consentire la successiva integrazione dei dati ambulatoriali al fine di un trattamento nella soluzione gestita dall’UST.
Questa ordinanza agisce sul fronte dell’offerta e si prefigge di garantire l’approvvigionamento di energia elettrica del Paese in caso di grave penuria. La gestione centralizzata consente di ottimizzare al massimo le capacità di produzione e stoccaggio di energia elettrica ancora disponibili in Svizzera. Occorre inoltre garantire che la società nazionale di rete (Swissgrid) possa fruire dei servizi necessari alla stabilità del sistema. Swissgrid disciplina la gestione centralizzata delle capacità produttive così come l’importazione e l’esportazione di energia elettrica.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Änderung von Art. 18 Abs. 3 EG zum ZGB vor. Gemäss der Änderung bestellt der Regierungsrat eine kantonale Aufsichtsbehörde für das Zivilstandswesen und kann die Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung ganz oder teilweise einem anderen Kanton übertragen.
Das geltende kantonale Recht schliesst eine vollständige Delegation der Aufsicht im Zivilstandswesen auf einen anderen Kanton aus. Mit der Änderung soll rechtlich die Möglichkeit für eine entsprechende Delegation geschaffen werden.
Die geltende Reklameverordnung wurde im Jahre 1989 vom seinerzeitigen Verordnungsgeber, dem Landrat, erlassen. Dies entspricht nicht mehr den heute massgebenden verfassungsrechtlichen Grundlagen, wonach das Gesetz durch den Landrat und die Verordnung durch den Regierungsrat erlassen wird. Die Reklamengesetzgebung ist daher im Rahmen einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes in die aktuelle Gesetzgebungskonzeption zu überführen.
In diesem Zusammenhang ist mit der Änderung des Planungs- und Baugesetzes auch die gesetzliche Grundlage für die Reklamenverordnung zu konkretisieren und für alle Gemeinden als verbindlich zu erklären. Im Rahmen einer Totalrevision wird die Reklamenverordnung aktualisiert, neu strukturiert und entschlackt. Auch wird diese um Vorschriften über politische Reklamen und leuchtende beziehungsweise beleuchtete Reklamen ergänzt.
Bislang besteht im Kanton Nidwalden keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Interessenbindungen von Mitgliedern der Gerichte, der Schlichtungsbehörde oder Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Justizkommission hat sich für eine Offenlegung der Interessenbindungen von Richtern, Mitglieder der Schlichtungsbehörde und Staatsanwälten ausgesprochen und eine entsprechende Motion eingereicht. Daraufhin sprach sich auch der Regierungsrat für eine Offenlegung der Interessenbindungen der Gerichte (Behördenmitglieder) aus. Die neue Pflicht soll die Transparenz erhöhen und damit insbesondere das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz stärken, indem die entsprechenden Interessenbindungen eindeutig deklariert und für jedermann einsehbar gemacht werden. Der Landrat billigte die Motion und erteilte den Auftrag zur Erarbeitung einer entsprechenden Gesetzesänderung.
Oggetto del progetto posto in consultazione sono gli adeguamenti dell’ordinanza sulla procedura d’approvazione dei piani di impianti elettrici al fine di accelerare l’ampliamento e la trasformazione delle reti elettriche. Con le misure proposte, il Consiglio federale intende semplificare e quindi accelerare le procedure di pianificazione e approvazione.
Bislang unterscheidet die bernische Taxigesetzgebung nicht zwischen Taxis und Limousinendiensten. Taxis sind mit einer Taxilampe versehen und dürfen beispielsweise die von den Gemeinden zur Verfügung gestellten Standplätze verwenden und Bus-Spuren befahren. Limousinendienste erbringen ihre Dienstleistungen einzig auf Bestellung und verfügen über keine Privilegien wie Taxis. Der Grosse Rat hat in der Frühlingssession 2023 eine Motion überwiesen und den Regierungsrat beauftragt, die Unterscheidung gesetzlich zu verankern.
La revisione parziale della legge sul Tribunale federale («revisione minore della LTF») riguarda l’organizzazione giudiziaria federale. L’avamprogetto riprende i punti della revisione fallita nel 2018 che sembrano tuttora pertinenti e in grado di ottenere un consenso politico. Si tratta principalmente di precisare ed unificare alcuni aspetti, nonché di codificare la giurisprudenza. Dal profilo materiale, sono previsti adeguamenti secondari dell’organizzazione giudiziaria, nonché un adeguamento di punti specifici della procedura davanti al Tribunale federale. Sono incluse per esempio una regolamentazione esplicita del termine di prescrizione della pretesa di risarcimento del gratuito patrocinio, nuove eccezioni relative alla sospensione dei termini o l’estensione della procedura del giudice unico anche alle domande.
L’ordinanza concernente la relazione sulle questioni climatiche è stata approvata dal Consiglio federale il 23 novembre 2022 ed è entrata in vigore il 1° gennaio 2024. Essa specifica i requisiti per il reporting di sostenibilità nel Codice delle Obbligazioni, nato dalla controproposta all’Iniziativa multinazionali responsabili. Contemporaneamente, il Consiglio federale ha incaricato il DFF (SIF), in collaborazione con il DATEC (UFAM, UFE) e il DFGP (UFG), di rivedere l’ordinanza entro tre anni dall’entrata in vigore, in particolare per quanto riguarda gli sviluppi internazionali. Inoltre, il 24 gennaio 2024 il Consiglio federale ha incaricato il DFF, in collaborazione con il DATEC (UFAM), di presentare entro la fine del 2024 una revisione dell’ordinanza, al fine di includere i requisiti minimi per i piani di transizione degli istituti finanziari.
Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für ein revidiertes Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Die Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 21. März 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat.
Für die Umsetzung der technischen, baulichen und betrieblichen Massnahmen des Massnahmenplans Ammoniak in den Jahren 2025–2030 beantragt der Regierungsrat einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 5,526 Millionen Franken. Damit sollen die Ammoniakemissionen im Kanton Aargau gegenüber dem Jahr 2019 bis ins Jahr 2030 um 15 % reduziert werden.
Die Evaluation des Lehrplans 21 im Jahr 2022 hat ergeben, dass eine moderate Anpassung der Stundentafel der Orientierungsschule in der Volksschulverordnung erforderlich ist. Insbesondere sollen die Lernenden der Abschlussklassen flexiblere Wahlmöglichkeiten erhalten, um sich besser auf die Sekundarstufe II vorzubereiten. Dies beinhaltet die Aufhebung der Wahlpflicht für bestimmte Fächer zugunsten von Wahlbereichen sowie eine Anpassung der Dotation von Pflicht- und Wahlfächern. Des Weiteren sollen die Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an den Schulen im Kanton Nidwalden in der Lehrpersonalverordnung auf Grund der Erkenntnisse der «Arbeitsgruppe Mangellage Lehrpersonen» angepasst werden. Das betrifft einerseits die Erhöhung der Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an Volksschulen. Andererseits werden Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an der Mittelschule und an der Berufsfachschule neu eingeführt.
Modifica di ordinanze del diritto ambientale, segnatamente l’ordinanza sulla prevenzione e lo smaltimento dei rifiuti (ordinanza sui rifiuti, OPSR; RS 814.600), l’ordinanza concernente la riduzione dei rischi nell’utilizzazione di determinate sostanze, preparati e oggetti particolarmente pericolosi (ordinanza sulla riduzione dei rischi inerenti ai prodotti chimici, ORRPChim; RS 814.81), l’ordinanza sulla protezione delle paludi d’importanza nazionale (ordinanza sulle paludi; RS 451.33), l’ordinanza sulla protezione delle torbiere alte e delle torbiere di transizione di importanza nazionale (ordinanza sulle torbiere alte; RS 451.32), l’ordinanza sulla protezione dei prati e pascoli secchi d’importanza nazionale (ordinanza sui prati secchi, OPPS; RS 451.37), l’ordinanza sulla protezione dei siti di riproduzione di anfibi di importanza nazionale (ordinanza sui siti di riproduzione degli anfibi; OSRA; RS 451.34) e l’ordinanza contro l’inquinamento atmosferico (OIAt; RS 814.318.142.1).
Der Staatsrat schickt einen Vorentwurf für ein kantonales Gesetz zur Umsetzung der auf Bundesebene geplanten Ausbildungsoffensive in die Vernehmlassung. Er stellt damit die Weichen für die Förderung der praktischen Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen und die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze – sowohl für die berufliche Grundbildung als auch für die höhere Berufsbildung und die Fachhochschulausbildung (Tertiärstufe). Der Vorentwurf konkretisiert zudem eine finanzielle Unterstützung der FH-, HF- und EFZ-Ausbildung.
Nel quadro della revisione parziale della legge sulle scuole universitarie e sulla ricerca, il Governo grigionese ha manifestato la sua intenzione di sviluppare e sostenere in modo mirato il settore terziario della formazione professionale superiore, anch'esso importante per il Cantone dei Grigioni. Per raggiungere tale obiettivo occorre concedere il corrispondente margine di manovra materiale e giuridico. Segnatamente in considerazione delle particolari condizioni territoriali, economiche e demografiche del Cantone dei Grigioni, si intende disciplinare tramite leggi indipendenti i due settori del grado terziario «formazione professionale superiore» e «scuole universitarie». In tal modo si intende esprimere la grande importanza economica e sociale della formazione professionale superiore per il nostro Cantone. Inoltre questo passo deve essere considerato come reazione al bisogno di specialisti nei vari settori professionali.
Il progetto di legge crea le condizioni quadro affinché gli istituti di formazione professionale superiore, in cooperazione con l'economia regionale, possano creare offerte di formazione flessibili e orientate al futuro. Inoltre devono essere creati i presupposti per il finanziamento e lo sviluppo di nuovi operatori della formazione. La legge prevede una netta distinzione rispetto alla formazione professionale di base, al fine di promuovere la formazione professionale superiore nel settore terziario come settore formativo a sé stante.
Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat am 28. November 2022 eine parlamentarische Initiative betreffend «Notstandsgesetzgebung, gewappnet für neue Krisen» eingereicht (KR-Nr. 452/2022). Die Initiative verlangt eine Ergänzung des Notstandsartikels der Kantonsverfassung. Gemäss einem Urteil des Verwaltungsgerichts dürfen Notverordnungen und Notmassnahmen nur zum Schutz von Polizeigütern erlassen werden. Künftig soll dies allgemein zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich sein. Dazu gehört neben den Polizeigütern insbesondere die soziale, wirtschaftliche und ökologische Ordnung. Zudem sollen künftig nicht nur Notverordnungen, sondern auch Notmassnahmen befristet und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Weiter fordert die parlamentarische Initiative eine Ergänzung des Kantonsratsgesetzes um eine sog. Notordnung. Darin soll geregelt werden, welche Rolle der Kantonsrat und seine Geschäftsleitung in einem Notstand haben. Zudem wird der Regierungsrat verpflichtet, vor dem Erlass von Notmassnahmen und Notverordnungen in der Regel vorab die Geschäftsleitung des Kantonsrates zu konsultieren.
Der Staatsrat eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (kRP), welches 17 Koordinationsblätter betrifft.
IIl Tribunale federale ha deciso che le persone prestite per fornire assistenza a domicilio sono soggetti alla Legge sul lavoro. Disposizioni speciali nell'OLL 2 sono state negoziate con le parti sociali coinvolte.
Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Grundbuch (GBG; SGF 214.5.1) mit dem entsprechenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Zweck dieses Vorentwurfs ist es, die Organisation der Aufsicht über das Grundbuch im Kanton neu zu gestalten, mit einer Trennung der administrativen Aufsicht, die neu der Finanzdirektion übertragen wird, und der Rechtsmittelaufsicht (Bearbeitung der Beschwerden), für die nach wie vor die derzeitige Aufsichtsbehörde zuständig ist (neue Bezeichnung: Rekurskommission für das Grundbuch).
Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an: Im ersten Teil sind Anträge der Stadt Zug aufgeführt, die im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevision Differenzen zum kantonalen Richtplan festgestellt hat. Sie möchte diese bereinigen. Die Streichung der Umfahrungen Unterägeri und Zug ist der Nachvollzug der Ablehnung dieser Vorhaben in der kantonalen Volksabstimmung vom 3. März 2024.
Im Weiteren sollen im Lorzentobel zwei Kraftwerkszentralen zusammengeschlossen und ein Teilstück der Lorze zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.
Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 30. Januar 2023 die Motion «Solaranlagen in geschützten Ortsbildern» (KR-Nr. 429/2020) zur Berichterstattung und Antragsstellung überwiesen. Mit der Motion wird der Regierungsrat eingeladen, dem Kantonsrat die gesetzlichen Grundlagen im Planungs- und Baugesetz (PBG; LS 700.1) zu unterbreiten, damit die Gemeinden in Ortsbildperimetern auf Stufe Nutzungsplanung geeignete Objekte bzw. Dachflächen oder Fassaden bezeichnen können, auf welchen Solaranlagen zulässig sind. Mit dem Vorstoss soll eine erhöhte Planungssicherheit bei Solaranlagen in geschützten Ortsbildern erzielt werden, indem die erforderliche Interessenabwägung, ob und in welcher Form Solaranlagen in geschützten Ortsbildern zulässig sind, wo sinnvoll und möglich, bereits auf Stufe Nutzungsplanung vorgenommen wird. Zur Erreichung dieses Ziels soll zudem in der Verordnung über die Darstellung der Nutzungspläne (VDNP; LS 701.12) die Grundlage für einen Ergänzungsplan zu den Solaranlagen geschaffen werden. Der Regierungsrat kommt mit der vorliegenden PBG-Revision seiner Aufgabe nach, dem Kantonsrat eine der Motion entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten.
Mit der Anhörung und öffentlichen Auflage des vorliegenden Entwurfs zur Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans erfolgt gleichzeitig die Vernehmlassung der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG-Revision) «Raumentwicklung und Nacht», welche inhaltlich mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans zusammenhängt und auf diese abgestimmt ist. Die zeitlich koordinierte öffentliche Auflage und Vernehmlassung der beiden Vorlagen ermöglicht es den Teilnehmenden, koordinierte und inhaltlich abgestimmte Rückmeldungen zu geben und damit den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren. Die Baudirektion nutzt ausserdem die Gelegenheit, Ihnen die ebenfalls inhaltlich verwandte parlamentarische Initiative «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» sowie die ausgearbeitete Vorlage zu einer vom Kantonsrat überwiesenen Motion betreffend Solaranlagen in geschützten Ortsbildern zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung der genannten Vorlagen.
Mit der Überweisung der Motion M 22 über die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahler beauftragte der Kantonsrat dem Regierungsrat, ihm eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SRL Nr. 865) zu unterbreiten. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf sieht die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler vor.
Im Sinne der Motion «Raumentwicklung und Nacht» soll im Planungs- und Baugesetz (PBG; LS 700.1) eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, in der kommunalen Nutzungsplanung lichtempfindliche Gebiete auszuscheiden und zum Schutz dieser Gebiete zonen- oder gebietsweise Anordnungen zur Regelung von Lichtemissionen zu treffen.