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Die ursprünglich prognostizierte Lastenverteilung zwischen dem Kanton und den beitragsleistenden Schulgemeinden hat sich seit der Totalrevision des Beitragsgesetzes im Jahr 2011 aufgrund der Steuerkraft- und Schülerzahlentwicklung signifikant verändert. Mit einer Teilrevision sollen die Eckwerte des Beitragsgesetzes den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Der Regierungsrat schickt den dazu ausgearbeiteten Gesetzes- und Verordnungsentwurf in eine externe Vernehmlassung.
Dans le sillage de l'adoption par le Parlement, le 16 décembre 2016, de la loi fédérale sur la révision de l'imposition à la source du revenu de l'activité lucrative, il s'agit d'adopter les dispositions d'exécution. Dans ce contexte, l'ordonnance du DFF sur l'imposition à la source sera totalement révisée.
Gemäss der Vorlage sollen einerseits die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten angepasst und andererseits eine gesetzliche Grundlage für die Archivierung von Behandlungsdokumentationen der Luzerner Psychiatrie geschaffen werden.
Ausserdem ist eine gesetzliche Grundlage für Online-Datenverzeichnisse nötig, da Recherchen in Archivbeständen heute vermehrt online, via Internet, durchgeführt werden und das Staatsarchiv diese Dienstleistung anbieten möchte.
L'avant-projet de modification de la loi fédérale sur l'assurance-maladie (LAMal) élaboré par la CSSS-N prévoit que les assurés qui contractent une forme particulière d'assurance avec franchise à option doivent conserver la franchise choisie durant une période de trois années civiles. Si, durant cette période, les assurés ont le droit de changer d'assureur, ils doivent conserver la franchise choisie. Avec cette proposition, la commission veut renforcer la responsabilité individuelle des assurés.
Dans le cadre de la révision du droit de l'entretien de l'enfant, dont les dispositions ont été adoptées le 20 mars 2015 et sont partiellement entrées en vigueur le 1er janvier 2017, le législateur a confié au Conseil fédéral la compétence d'édicter une ordonnance relative à l'aide au recouvrement créances d'entretien du droit de la famille. Cette ordonnance fait l'objet de la présente consultation. L'ordonnance vise l'égalité de traitement des personnes créancières de l'entretien à travers la Suisse. Elle clarifie la situation pour les personnes débitrices et créancières et pour les offices spécialisés chargés d'appliquer le droit fédéral. Le projet d'ordonnance régit les conditions auxquelles une personne créancière a droit à une aide au recouvrement, les modalités de cette aide, les prestations à fournir par les offices spécialisés et les conditions de la cessation de l'aide. Il comprend en outre une section consacrée à l'imputation des paiements reçus. Il met en œuvre la gratuité des prestations d'aide au recouvrement des offices spécialisés, conformément au principe figurant dans le code civil. Enfin, il donne des indications sur l'aide au recouvrement transfrontalier, en adéquation avec les accords d'entraide administrative et les mémorandums d'accord.
Die geltende Verordnung über das Reklamewesen stammt aus dem Jahr 1976. Die Praxis hat gezeigt, dass eine sanfte Revision der Verordnung über das Reklamewesen unabdingbar ist. Die Verordnung soll nach wie vor schlank ausgestaltet sein und sich auf wenige Artikel begrenzen. Zusätzlich werden rein formelle Anpassungen vorgenommen.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat bei der Beantwortung des Postulats von Kantonsrat Markus Brönnimann angekündigt, die Regelungen betreffend Informatikstrategiekommission (ISK) und Verwaltungsrat der AR Informatik AG (VR ARI) zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Aufgrund der Ergebnisse schickt er eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.
Die Anzahl Mitglieder der ISK und des VR ARI sollen reduziert werden. Der Kanton wird mit bereits bestehenden Mitteln eine Anlaufstelle betreiben, welche die Informatik- und eGovernmentvorhaben sowohl kantonsintern als auch in Zusammenarbeit mit eGovernment Schweiz koordiniert.
Im Weiteren wird der Grundbedarf an Informatikmitteln in der Informatikstrategie, welche der Regierungsrat und die Gemeinden genehmigen, näher definiert. Im eGovG wird festgehalten, dass der Geschäftsbericht der ARI dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht wird.
Die Motion „Angepasste Anzahl schützenswerte Bauten im Kanton Glarus“ vom 24. Oktober 2015, überwiesen am 10. Februar 2016, verlangt eine Reduktion der Anzahl Objekte, die für das Inventar der schützenswerten Bauten vorgesehen sind. Die Arbeiten am Inventar waren zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion abgeschlossen. Die im Gesetz vorgesehene Anhörung waren durchgeführt worden, es fehlte noch der Erlass durch den Regierungsrat.
Dem Departement Bildung und Kultur und den Gemeinden obliegt es, Verzeichnisse der besonders erhaltenswerten Kultur- und Baudenkmäler zu erstellen. Die Verzeichnisse wurden unter Beizug externer Spezialisten nach fachlichen Kriterien erarbeitet. Sie bilden nach Artikel 9 Absatz 3 des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (kNHG) die Grundlage für das vom Regierungsrat zu beschliessende Inventar. Das Verfahren der Inventarisierung ist in Artikel 12 der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (kNHV) geregelt. Es sieht vor, dass das Departement aufgrund der Verzeichnisse dem Regierungsrat die Objekte vorschlägt, die in das Inventar der schützenswerten Kultur- und Baudenkmäler aufgenommen werden sollen.
Le Projet fiscal 17 (PF 17) vise à garantir la compétitivité du cadre fiscal en Suisse. Il contribue grandement à l'attrait de la place économique suisse et donc à la création de valeur et d'emplois ainsi qu'au maintien des recettes fiscales. Ce projet trouve son origine dans la nécessité de supprimer les régimes fiscaux qui ne correspondent plus aux normes internationales. Équilibré, le PF 17 prévoit notamment que les entreprises continuent de participer au financement des tâches de la Confédération, des cantons, des villes et des communes.
Gemäss Art. 359 Abs. 1 Obligationenrecht werden durch den Normalarbeitsvertrag für einzelne Arten von Arbeitsverhältnissen Bestimmungen über deren Abschluss, Inhalt und Beendigung aufgestellt. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung haben die Kantone für das Arbeitsverhältnis der landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für jene im Hausdienst Normalarbeitsverträge zu erlassen, die namentlich die Arbeits- und Ruhezeiten ordnen und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jungen Arbeitnehmer regeln.
Die Standeskommission hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, zum Entwurf des Standeskommissionsbeschlusses über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse eine Vernehmlassung durchzuführen (NAV HW).
Die Totalrevision des mittlerweile fast 40 Jahre alten Übertretungsstrafgesetzes dient primär dazu, das kantonale Strafrecht wieder einheitlich und übersichtlich zu konzipieren. Zum einen soll das neue Übertretungsstrafgesetz nur noch die Übertretungstatbestände des Kernstrafrechts umfassen, während jene des Verwaltungsstrafrechts in die jeweiligen kantonalen Erlasse verschoben werden.
Im aktuellen Gesetz hat sich dies über die letzten Jahrzehnte uneinheitlich entwickelt. Zum anderen werden Tatbestände, die sich überholt haben oder mittlerweile anderweitig normiert worden sind, gestrichen werden. Schliesslich wird die allgemeine Systematik des Gesetzes verbessert.
Lors de la votation populaire du 5 juin 2016, le projet visant à accélérer les procédures d'asile a été accepté par 66,8 % des votants et par l'ensemble des cantons. Impliquant de vastes travaux de mise en œuvre, il sera divisé en trois volets et mis en vigueur par le Conseil fédéral de manière échelonnée. Le premier volet regroupe les dispositions légales qui ne nécessitent l'adoption d'aucune disposition d'exécution et qui ont pu être mises en vigueur par le Conseil fédéral le 1er octobre 2016.
Le deuxième volet concerne en particulier les dispositions légales relatives à la procédure d'approbation des plans et les modifications d'ordonnances qui en découlent. Le Conseil fédéral a lancé au milieu de l'année 2016 la procédure de consultation relative à ce deuxième volet, laquelle a pris fin le 26 janvier 2017. La mise en vigueur de ces dispositions est prévue pour le début de l'année 2018.
Le troisième volet, qui fait l'objet de la présente consultation, est consacré à toutes les autres dispositions du projet visant à accélérer les procédures d'asile (règles de procédure, dispositions relatives à la protection juridique, etc.). La mise en œuvre de ces dispositions requiert en particulier des modifications dans l'OA 1, l'OA 2, l'OA 3 et l'OERE.
Mit der Vorlage soll ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Aufwand von 4,6 Millionen Franken und einen jährlich wiederkehrenden Aufwand von Fr. 430'000.– beantragt werden, um für den Bildungsgang Sozialpädagogik HF der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) einen zusätzlichen, zweiten Schulstandort zu einzurichten. Damit soll der in den vergangenen Jahren infolge stark zunehmender Studierendenzahlen gestiegene Raumbedarf der Schule gedeckt und der Schulbetrieb am Hauptstandort der HFGS sichergestellt werden. Weiter wird anlässlich des Reformvorhabens "Reform der höheren Berufsbildung (Tertiär B)" aufgezeigt, dass eine Weiterführung der kantonalen Trägerschaft der HFGS für den Kanton eine geringere Nettobelastung zur Folge hat, als dies im Falle einer (Teil-)Privatisierung der Schule der Fall wäre.
Der Regierungsrat hat den Gemeindekanzleien die Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats zur Stellungnahme unterbreitet.
Verschiedene Luzerner Gemeinden setzen für die Erwahrung von Abstimmungs- und Wahlergebnissen schon seit längerer Zeit technische Hilfsmittel (Banknotenzählmaschine, Präzisionswaagen) ein. Grosse Städte in anderen Kantonen (Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, St. Gallen) gehen diesbezüglich bereits heute einen Schritt weiter, indem sie die Stimm- und Wahlzettel elektronisch erfassen und auszählen.
Dabei werden maschinenlesbare Stimm- und Wahlzettel durch einen Scanner erfasst und anschliessend mit Hilfe einer Software ausgewertet und ausgezählt. Nach Abschluss der Auszählung kann mit Hilfe der Software die korrekte Auswertung jedes einzelnen Stimm- oder Wahlzettels überprüft werden. Die Nachvollziehbarkeit der abgegebenen Stimmen ist somit jederzeit sichergestellt.
Mit Schreiben vom 15. Februar 2017 wandte sich die Stadt Luzern an den Regierungsrat. Sie hielt fest, dass sie wegen der Effizienzsteigerung und den Kosteneinsparungen maschinenlesbare Stimm- und Wahlzettel einführen möchte. Sie ersuchte den Regierungsrat, die Einführung der elektronischen Erfassung und Auszählung von Stimm- und Wahlzetteln zu prüfen.
Modification de l'article 11d concernant la reconnaissance de l'examen professionnel fédéral STPS dans le domaine da la sécurité au travail.
Le premier train de mesures de mise en œuvre de la stratégie énergétique 2050 (loi du 30 septembre 2016 sur l'énergie; FF 2016 7469) contient également des mesures fiscales. La mise en œuvre de ces mesures nécessite une révision totale de l'ordonnance sur la déduction des frais relatifs aux immeubles privés dans le cadre de l'impôt fédéral direct (ordonnance sur les frais relatifs aux immeubles).
La révision de la LUMMP vise à supprimer le délai d'échange des billets à partir de la sixième série, ce qui constitue un alignement sur le régime d'échange des principales monnaies. Le public aura ainsi la certitude de pouvoir échanger à tout moment à la BNS des billets rappelés.
Am 19. November 2014 reichte Landrat Toni Moser, Bürglen, eine Motion zur Schaffung einer Heimverordnung ein. Der Motionär fordert vom Regierungsrat, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die die Voraussetzung für das Führen von Einrichtungen regelt, die betreuungsbedürftige Personen aufnehmen, aber nicht unter das Gesundheitsgesetz bzw. unter die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) fallen. In seiner Begründung führt der Motionär aus, dass Einrichtungen, die betreuungsbedürftige Personen aufnehmen, aber weder das Gesundheitsgesetz noch die IVSE betreffen, keiner Bewilligung und damit auch keiner kantonalen Kontrolle unterstehen.
Der Regierungsrat hat einen Vorschlag ausgearbeitet, in dem die bisherige bestehende Gesetzeslücke geschlossen wird. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf sind zukünftig alle Einrichtungen, die betreuungsbedürftige Personen aufnehmen, nicht aber unter das Gesundheitsgesetz oder die IVSE fallen, bewilligungspflichtig und der kantonalen Aufsicht unterstellt.
Le projet satisfait aux exigences des motions Ritter 13.3196 et Regazzi 13.3023, qui demandaient un examen approfondi de la nécessité de réviser la LEx. Fondamentalement, la loi a fait ses preuves, mais il convient de l'harmoniser avec la loi sur la coordination. La révision de la LEx a pour objectif de modifier la loi de sorte qu'elle soit adaptée à la procédure combinée d'approbation des plans et d'expropriation telle qu'elle est d'usage aujourd'hui pour autoriser la réalisation des infrastructures. Le projet a également pour but d'adapter diverses réglementations aux besoins actuels.
In den vergangenen Jahren haben die Anfragen im Bereich Privatschulen und Homeschooling zugenommen. In den gesetzlichen Grundlagen wird dieser Bereich zwar mehrmals erwähnt; es sind indes keine genauen Abläufe oder klare Kriterien für eine Bewilligung definiert. Der Bereich Homeschooling fehlt gänzlich. Deshalb hat der Erziehungsrat eine Projektgruppe damit beauftragt, die offenen Fragen zu behandeln und einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten. Der Erziehungsrat hat den betreffenden Bericht am 28. Juni 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen und zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Handhabung von Privatschulen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 25 Urner Schülerinnen und Schüler im Volksschulbereich eine ausserkantonale Privatschule. Im Kanton Uri selber gibt es aktuell eine Privatschule auf der Sekundarstufe II, die im Sommer 2017 den Betrieb aufnimmt. Homeschooling wurde bisher nie bewilligt. Aufgrund dieser Ausgangslage und der erarbeiteten SWOT-Analyse wird nun für Privatschulen und Homeschooling je eine andere Stossrichtung vorgeschlagen.
Für den Bereich Homeschooling empfehlen Projektgruppe und Erziehungsrat folgende Stossrichtung: Homeschooling ist potenziell verbunden mit einer starken Gefährdung der Chancengerechtigkeit und mit weiteren Problemlagen bei der För-derung der Kinder. Eine Bewilligung für Homeschooling soll daher nur in Einzelfällen erteilt werden und nur wenn das Kindeswohl im Zentrum steht. Auf keinen Fall soll Homeschooling auf Druck der Eltern oder aufgrund irgendwelcher ideologischer Begründungen bewilligt werden. Die bisherige Bewilligungspraxis – basierend auf Artikel 27 des Schulgesetzes und Artikel 17 Absatz 2 der Schulverordnung – ist unverändert fortzuführen.
Für den Bereich der Privatschulen empfehlen Erziehungsrat und Projektgruppe folgende Stossrichtung: Gute Privatschulen können durchaus eine Bereicherung für die Bildungslandschaft im Kanton Uri sein. Die Gründung von Privatschulen soll daher strukturell begünstigt werden. Die Qualität einer Privatschule muss aber im Rahmen eines klar definierten Bewilligungsverfahrens solid geprüft werden. Damit die Chancengerechtigkeit gewahrt bleibt und damit keine Segregation gefördert wird, dürfen die Anforderungen an eine Privatschule nicht zu tief angesetzt werden. Entsprechende Kriterien sind festzulegen.
Statt einer finanziellen Unterstützung durch den Kanton sollen den Privatschulen dieselben Schuldienste kostenlos zur Verfügung stehen wie der öffentlichen Schule. Dies stellt die Chancengerechtigkeit eher sicher als ein kleiner und somit unwesentlicher Beitrag ans Schulgeld.
Die Bewilligung für den Betrieb einer Privatschule erteilt der Erziehungsrat. Die Aufbereitung der Bewilligungsunterlagen sowie die operative Aufsicht von Privatschulen übernimmt das Amt für Volksschulen.
L'avant-projet de loi s'inscrit dans le cadre de la création d'une institution nationale des droits de l'homme destinée à renforcer la protection et la promotion des droits de l'homme en Suisse. Il confie les tâches de cette institution à un centre indépendant, ancré auprès d'une ou plusieures hautes écoles et autres institutions du domaine des hautes-écoles et permet de verser une aide financière à ce centre.
Im Juli 2011 hat der Regierungsrat das erste regionale Gesamtverkehrskonzept (rGVK) Unteres Reusstal verabschiedet. Dieses erste rGVK hat Massnahmen vorgeschlagen, um die bestehenden Verkehrsprobleme zu lösen und um das gesamte Verkehrssystem in geeigneter Form weiter zu entwickeln, damit die beabsichtigte Raumentwicklung gemäss Richtplan im unteren Reusstal möglich wird. Für die angestrebten strukturellen Entwicklungen, insbesondere den Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Urner Talboden rund um den Bahnhof Altdorf wurden neue Lösungen aufgezeigt, welche auf die geplanten, grundlegenden Veränderungen der räumlichen Strukturen abgestimmt sind.
Als Kernelement für den MIV wurde die neue West - Ost - Verbindung (WOV) definiert und aufgezeigt, dass es diese neue Strassenachse braucht, um den Verkehr in den Siedlungsgebieten des Talbodens entscheidend zu reduzieren. Ergänzend gehören der Halbanschluss Altdorf im Bereich Wysshus / Attinghausen und flankierende Massnahmen auf den Strassen im Siedlungsgebiet dazu, um die Verkehrsentlastung sicherzustellen.
Im öffentlichen Verkehr bildet der Kantonsbahnhof Altdorf das Schlüsselelement, der den Mittelpunkt des ESP Urner Talboden bildet und der eine Neuausrichtung des Busnetzes bedingt.
In der Zwischenzeit hat das Urner Stimmvolk der Realisierung der WOV zugestimmt. Weiter hat das ASTRA zugesagt, den Halbanschluss Altdorf gleichzeitig mit der WOV zu realisieren, und das Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie die SBB haben dem Kantonsbahnhof Altdorf zugestimmt. Die wesentlichen Weichenstellungen, die im rGVK Unteres Reusstal als notwendige Massnahmen aufgezeigt worden waren, sind somit beschlossen worden.
Es ist deshalb angezeigt, eine Konkretisierung der weiteren Massnahmen auf gesicherterer Basis vorzunehmen und gleichzeitig die neuen gesetzlichen Anforderungen, die sich mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Strassengesetzes ergeben haben, zu berücksichtigen.