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Die neue Bundesverordnung räumt der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert ein. Sie enthält unter anderem neu Vorschriften für die Verwertung von biogenen Abfällen, wie beispielsweise von Lebensmitteln oder Holzabfällen. Die Vorgaben für Deponien wurden dem Stand der Technik angepasst. Auf kantonaler Ebene müssen neue Grundlagen erarbeitet und auch die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden im Bereich Abfall überprüft und allenfalls neu organisiert werden. Mit der vorliegenden Abfallplanung soll dazu ein erster Schritt gemacht werden. Um dem dynamischen Umfeld Rechnung zu tragen und um Fehlentwicklungen zu vermeiden, steht derzeit die Analyse der Entwicklung im Vordergrund und nicht das Festlegen von konkreten Massnahmen.
Die Abfallplanung hat gemäss Bundesrecht die Massnahmen zur Verminderung und Verwertung, den Bedarf an Abfallanlagen und Deponieraum und die notwendigen Einzugsgebiete aufzuzeigen. Mit der Abfallplanung 2018 wird dem Auftrag des Bundes nach einer periodischen Nachführung nachgekommen.
Im Kanton Schaffhausen besteht bei der Abfallentsorgung in organisatorischer Hinsicht Verbesserungspotenzial. Für die Zusammenarbeit beim Sammeln und Entsorgen von Siedlungsabfall wird der Kanton in den kommenden Jahren mögliche alternative Organisationsformen ausleuchten und den Gemeinden entsprechende Vorschläge unterbreiten. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass das Mengengerüst der kommunalen Entsorgung in den letzten Jahren unter Druck geraten ist. Der Regierungsrat wird aber auf eine hoheitlich verordnete «Zuweisung» ohne entsprechenden Konsens unter den Gemeinden verzichten. Weiter müssen stoffliche und energetische Verwertungen von Abfällen verstärkt werden. Schliesslich wird der Kanton eine Strategie zur Verwertung der mineralischen Bauabfälle erarbeiten.
Das RDB-Projekt gilt als einer der Schlüssel zur digitalen Transformation des Staates Wallis und bringt wichtige bereichsübergreifende Änderungen bei der Arbeitsweise des Staates Wallis mit sich. Konkret wird es mit dem Projekt möglich sein, dass die Dienststellen Daten untereinander austauschen. Die Datenverwaltung bewegt sich in einem rechtlich genau geregelten Rahmen, namentlich dem GIDA (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung). Daher muss die Schaffung eines Rechtsinstruments zur Unterstützung gemeinsamer Daten auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen. Zur Erinnerung: Im GIDA wird für die Verwaltung oder Bearbeitung von schützenswerten Daten eine formelle Rechtsgrundlage vorausgesetzt.
Andererseits verlangen die gesetzlichen Grundlagen des Bundes betreffend Schaffung, Verwaltung und Nutzung von Daten aus bereichsübergreifenden Registern nach einer Verankerung im kantonalen Recht. Zur Verbesserung der Datenqualität muss schliesslich das Zusammenarbeitsmodell (auf operativer und wirtschaftlicher Ebene) zwischen den Dienststellen in einer Gesetzesgrundlage verankert werden, in der die Zuständigkeiten festzuhalten sind.