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Am 20. April 2015 hat der Kantonsrat den Erlass des Gemeindegesetzes beschlossen. Es enthält zahlreiche Neuerungen: lm Wesentlichen erweitert es die organisatorischen Handlungsspielräume der Gemeinden, regelt die kantonale Unterstützung für Gemeindereformen und führt ein neues Haushaltsrecht ein (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der schweizerischen Finanzdirektorenkonferenzi HRM2).
Die Direktion der Justiz und des lnnern hat einen Verordnungsentwurf für die Vernehmlassung erarbeitet. ln der Hauptsache regelt der Verordnungsentwurf die Vollzugsvorschriften zur Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsführung der Gemeinden und der öffentlichen kommunalen Aufgabenträger. lm Weiteren konkretisiert der Entwurf u.a. die kantonalen Finanzbeiträge an den Zusammenschluss von Gemeinden.