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Gerne unterbreiten wir Ihnen den Vorentwurf für eine Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes zur Vernehmlassung. Es handelt sich um die Anpassungen an das neue Epidemiengesetz des Bundes, das in der Volksabstimmung im Jahre 2013 angenommen worden ist und auf Anfang 2016 in Kraft treten wird.
Bei den Regelungen im kantonalen Recht steht die Festlegung der Vollzugszuständigkeiten im Vordergrund. Zudem soll mit der vorliegenden Gesetzesrevision die Verhütung von übertragbaren Krankheiten in Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Heimen für behinderte Menschen mehr gewichtet werden. Weiter werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, damit Gesundheitsfachpersonen und -institutionen unter gewissen Voraussetzungen zur Mitwirkung bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten verpflichtet und die erforderlichen Daten mitgeteilt werden können.