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Als Folge des neuen Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10) wurde das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) erlassen und gestaffelt auf den 1. April 2009 sowie den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Grundsätzlich hat sich das EG BBG bewährt.
Verschiedene Bestimmungen sollen jedoch geändert werden, einerseits um Anpassungen an die zwischenzeitlichen Entwicklungen bzw. Änderungen im Bundesrecht vorzunehmen, andererseits um Problemfelder auszubessern. Handlungsbedarf besteht in folgenden Bereichen: Regelung der Angebote für Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit gemäss Art. 12 BBG (Brückenangebote), Aufgaben und Kompetenzen der Schulkommissionen und Schulleitungen, Änderungen im Bereich der Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF), insbesondere im Zusammenhang mit der Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV), die auf das Schuljahr 2015/2016 in Kraft getreten ist, Allgemeine Weiterbildung: Schaffung einer neuen Bestimmung für die Kantonale Berufsschule für Weiterbildung EB Zürich, Berufsbildungsfonds: die Berufsbildungskommission hat eine Neuregelung in Bezug auf Finanzierung und Leistungen erarbeitet.