Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
19. avril 2011 - 30. juin 2011

Krebsregisterverordnung

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Entscheidträger im Bereich des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik über verlässliche Daten über die Häufigkeit und Verbreitung der verschiedenen Krebserkrankungen in der Bevölkerung verfügen, um evidenzbasierte Entscheidungen im Bereich der Früherkennung, Versorgung und Prävention von Krebserkrankungen fällen zu können. Aufgrund des am 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) muss nun aber die Tätigkeit des Zürcher Krebsregisters bis am 1. Oktober 2013 in einem Gesetz im formellen Sinne geregelt sein.

Mit dem Erlass eines entsprechenden Gesetzes soll derzeit aber noch zugewartet werden, zumal in den kommenden zwei Jahren im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Diagnoseregistergesetzes/Krebsregistergesetzes und des Humanforschungsgesetzes wegweisende Entscheide auf Bundesebene zu erwarten sind, die direkt in die kantonale Gesetzgebung einfliessen sollen. Aufgrund des schon heute bestehenden Handlungsbedarfes, insbesondere wegen der abnehmenden Meldebereitschaft der Spitäler und Laboratorien, sollen aber Zweck, Führung und Funktionsweise des Krebsregisters schon heute transparent in einer Verordnung geregelt werden.

In dieser Verordnung soll u.a. auch eine Meldepflicht für Krebserkrankungen eingeführt werden, sofern und solange sich die betroffenen Personen dieser Datenweitergabe an das Krebsregister nicht widersetzen. In der Beilage finden Sie den Entwurf der Krebsregisterverordnung und die entsprechenden Erläuterungen.