Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
26. octobre 2010 - 30. avril 2011

Gemeindegesetz

Das Gemeindegesetz vom 6. Juni 1926 (GG) bildet die Rechtsgrundlage für das Gemeindewesen im Kanton Zürich. Der geltende Erlass ist mancherorts veraltet und enthält verschiedene Bestimmungen, welche die Gemeinden zu stark einschränken und den Anforderungen an zeitgemässe Organisationsvorhaben nicht mehr gerecht werden. Zudem sind die Vorgaben der neuen Kantonsverfassung noch nicht im Gemeindegesetz umgesetzt und das kommunale Haushaltsrecht entspricht nicht den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen in der Rechnungslegung.

Aus den genannten Gründen soll das Gemeindegesetz einer Totalrevision unterzogen werden. Der Vernehmlassungsentwurf regelt das Organisations- und Haushaltsrecht der politischen Gemeinden und der Schulgemeinden und will den geeigneten Rahmen schaffen, damit die Gemeinden ihre Aufgaben selbstständig, demokratisch, wirtschaftlich und rechtmässig erfüllen können. Den Gemeinden soll ein Gestaltungsspielraum für eigene Lösungen eingeräumt werden, damit sie die Organisation optimal an ihre Verhältnisse anpassen können.