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Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 9. März 2015 folgende, von den Kantonsräten Michael Zeugin, Winterthur, Martin Arnold, Oberrieden, und Markus Schaaf, Zell, am 29. September 2014 eingereichte Motion zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Ein zentral geführtes Betreibungsregister im Kanton Zürich kann den bürokratischen Aufwand minimieren und die Administration der Betreibungsämter reduzieren.
Die Führung der Daten sämtlicher Betreibungsämter in einem zentralen Register erscheint damit zulässig. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weshalb die Schaffung einer Grundlage für den Datenzugriff im EG SchKG als notwendig erscheint.
Zudem ist davon auszugehen, dass der Bund eine einheitliche Datenerfassung zum Zwecke eines einheitlichen Betreibungsauszuges einführen wird, wenn auch der Zeitpunkt noch ungewiss ist. Damit besteht aber das Risiko, dass im Kanton Zürich erneut Kosten für ein einheitliches Register anfallen könnten.