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Das in Uri breit akzeptierte, bewährte und erfolgreiche Bildungssystem, wie es heute gelebt wird, soll wieder ein zeitgemässes Gesetzeskleid in Form eines umfassenden Bildungsgesetzes erhalten, das zudem ausreichend Raum lässt für die jüngst angestossenen Vorhaben und Entwicklungen. Diesem Zweck dient die Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Schulgesetz; RB 10.1111). Sie war vom Regierungsrat mit dem Regierungsprogramm 2016 bis 2020+ angestossen worden.
Das Revisionsvorhaben führt das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (BWG, RB 70.1101) mit dem Schulgesetz zusammen; gleichzeitig werden volksschulspezifische Gesetzesnormen aus dem bestehenden Schulgesetz in die Schulverordnung verschoben. So lassen sich Schnittstellen bereinigen.
Obschon die Revision keine umfassenden materiellen Eingriffe in das bestehende System anstrebt, sieht sie in einigen (wenigen) Bereichen durchaus materielle Neuerungen vor. Diese betreffen zur Hauptsache die Zuständigkeit bei der Bewilligung und der Aufsicht von Privatschulen, die (finanzielle) Förderung von Forschung und Forschungsinstituten durch den Kanton, die Ausweitung der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts auch auf die nachobligatorische Schulzeit sowie die Förderung von Tagesstrukturen und Tagesschulen durch Kanton und Gemeinden.
Mit den neuen Bestimmungen zu Tagesstrukturen und Tagesschulen schafft das Gesetz die rechtliche Grundlage, um die Forderung der Motion Céline Huber, Altdorf, «zur Stärkung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Uri» auf dem Gebiet der schulergänzenden Kinderbetreuung einlösen zu können.