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In der Sommersession 2023 hat der Kantonsrat zwei Nachträge zum Polizeigesetz an die Regierung zurückgewiesen, um verschiedene Zusatzabklärungen zu tätigen und Ergänzungen vorzunehmen. Um die Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, führt das Sicherheits- und Justizdepartement zur Ergänzungsbotschaft nun eine Vernehmlassung durch.