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Die Elemente der Besoldung der Lehrpersonen sollen weiterhin einheitlich in der «Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule» durch den Kantonsrat geregelt werden. Daher schickt der Regierungsrat auch diese Verordnung gleichzeitig mit dem Volksschulgesetz in die Vernehmlassung.