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Im aktuellen Legislaturplan 2017-2021 wurde im Ziel 10 («Der Kanton Basel-Stadt verfügt über einen hohen Sicherheitsstandard») Folgendes festgehalten: «Es wird ein umfassender Verkehrssicherheitsplan ausgearbeitet, um Verkehrsunfälle zu reduzieren und sicheres Verhalten im Verkehr zu fördern.»
Das Projekt «Verkehrssicherheitsplan Basel-Stadt» wurde unter Beteiligung von Fachexperten aus der Verwaltung und der Privatwirtschaft erarbeitet. Die anfänglich über 100 Ideen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden zu 22 Massnahmen zusammengefasst.
Integrazione delle aree d'atterraggio d'ospedale e delle aree d'atterraggio per operazioni di soccorso nell'ordinanza sugli atterraggi esterni. Diverse modifiche basate sulle esperienze maturate nel corso dell'attuazione.
Temi principali:
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Streichung des Golfparks Baar und um die Raumfreihaltung für die Trasse zur Erdverlegung einer Hochspannungsleitung. Im Kapitel Verkehr handelt es sich unter anderem um die Streichung der Verlängerung General Guisan-Strasse und die Festsetzung des Autobahn-Halbanschlusses Rotkreuz Süd.
Der Kanton Basel-Stadt rechnet bis ins Jahr 2035 mit einer Zunahme der Arbeitsplätze und der Bevölkerung. Diese Entwicklung muss einhergehen mit einer stadtgerechten Mobilität, die platzsparend, umweltfreundlich, kosteneffizient und verkehrssicher ist. Der kantonale Richtplan wurde diesbezüglich überprüft und aktualisiert. Gleichzeitig wurde der Teilrichtplan Velo aktualisiert und ein Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege erarbeitet.
In seguito a modifiche di basi legali e a nuove condizioni ed esigenze risulta ora ne-cessario adeguare tali requisiti per le imprese, validi dal 2010.
Die Gemeinde Schöftland ist das ländliche Zentrum im Suhrental (Raumtyp nach Raumkonzept Richtplankapitel R 1) und weist ein Ortsbild von nationaler Bedeutung auf. Schöftland ist zudem wichtiger Linienendpunkt der AAR bus+bahn. Unmittelbar im Bahnhof-/ Zentrumsbereich bestehen historisch gewachsene Infrastrukturen des Bahnbetriebs, insbesondere ein Depot beim «Mühleareal» sowie eine Werkstatt bei der «Unterdorfstrasse». Ein Neubau des Endbahnhofs steht kurz vor der Realisierung.
Entsprechend der kantonalen Strategie mobilitätAARGAU soll das Verkehrsangebot gezielt auf die im Raumkonzept definierten Raumtypen ausgebaut werden. Beschlossen ist dazu die Beschaffung von neuen 60 m-Zügen durch die AAR bus+bahn in drei Tranchen (2019, 2025 und ca. 2030), damit die heutigen Transportkapazitäten auf dem Schienennetz im Wynen- und Suhrental um rund 50 % gesteigert werden können. Dies erfordert parallel dazu auch Ergänzungen bei den Depot- /Werkstattanlagen per 2025, da die bisherigen Infrastrukturen ausschliesslich auf die vorhandenen 40 m-Kompositionen ausgerichtet sind.
Decreto federale del Parlamento con il mandato al Consiglio federale di pianificare l'acquisto di nuovi aerei da combattimento e di un nuovo sistema di difesa terra-aria per un volume finanziario massimo di 8 miliardi di franchi.
Das Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz vom 26. April 1992 (EG SVG, GS 741.000) soll einer Revision unterzogen werden, mit dem Ziel, den Vollzug zu verbessern. Dabei sollen zwei Bestimmungen überarbeitet werden: Nach heutiger Regelung ist die Standeskommission nach der Zuständigkeitsregelung in Art. 1 EG SVG unter anderem für die Erteilung von Bewilligungen für Rad- und Motorsportveranstaltungen auf öffentlichen Strassen zuständig (Art. 1 Abs. 2 EG SVG). Es erscheint in der heutigen Zeit nicht mehr sachgerecht, für die Bewilligung jedes Velorennens die Kantonsregierung zu bemühen, weshalb vorgeschlagen wird, die Bewilligungskompetenz auf tieferer Stufe anzusiedeln.
Einnahmen aus der Bewirtschaftung von Parkplätzen sind nach Art. 6 Abs. 2 EG SVG zweckgebunden zu verwenden. Die Erträge sind im Grundsatz für Kontrollaufgaben reserviert. Nur jene aus dem Dauerparkieren können auch für den Unterhalt von Parkplätzen und die Schaffung neuer Parkplätze eingesetzt werden. Schon in der verhältnismässig kurzen Zeit, seitdem die Standeskommission die Gebührenpflicht eingeführt hat (sie gilt seit 1. Oktober 2016), sind für das Kurzparkieren Gebühren in einem Ausmass eingenommen worden, das den Aufwand für die Kontrollen weit übersteigt. Um nicht voraussichtlich stetig wachsende Beträge ungenutzt in Spezialfinanzierungen reserviert zu belassen, soll der Verwendungszweck erweitert werden.
Die Revision des Einführungsgesetzes zum Strassenverkehrsgesetz soll der Landsgemeinde 2019 unterbreitet werden.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass Strassenparkplätze in Zukunft eine Auslastung von 90 bis 95% aufweisen sollen. Heute liegt die Auslastung vor allem in den dichten Wohnquartieren abends teilweise über 100%. Dank der tieferen Auslastung soll insbesondere der Parksuchverkehr reduziert werden. Um das Ziel zu erreichen, möchte der Regierungsrat sowohl private Quartierparkings wirksamer fördern als auch die Parkgebühren im Strassenraum angemessen erhöhen.
Con il presente progetto il Consiglio federale sottopone alle Camere federali la versione aggiornata del Programma di sviluppo strategico strade nazionali (PROSTRA) e il piano delle grandi opere. A tale proposito chiede lo stanziamento come credito d'impegno per finanziare suddette grandi opere, i progetti della Fase di potenziamento 2019 e la pianificazione degli altri progetti inclusi nel PROSTRA. Propone inoltre per il periodo 2020-2023 l'approvazione di un limite di spesa per le attività di esercizio, manutenzione e sistemazione (adeguamento).
Ein wichtiger Baustein einer prosperierenden Gesellschaft sind gut ausgebaute Infrastrukturen, wobei in unserem Kanton das Kantonsstrassennetz eine zentrale Rolle spielt. Dieses Netz soll gut unterhalten und für die zukünftigen verkehrlichen Anforderungen dort ausgebaut und anpasst werden, wo das nötig, machbar und finanzierbar ist.
Gemäss Art. 28 des Strassengesetzes (StrG, bGS 731.1) beschliesst der Regierungsrat ein mehrjähriges Strassenbau- und Investitionsprogramm, welches alle Neu- und Ausbauvorhaben bezeichnet, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten und vor seinem Erlass hört der Regierungsrat die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte an.
Die im vorliegenden 3. kantonalen Strassenbau- und Investitionsprogramm 2019-2012 geplanten Vorhaben basieren auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, dem Agglomerationsprogramm, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei, den verkehrlichen Bedürfnissen sowie den Planungen und Vorgaben von Dritten. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht, wobei alle Ausbauten den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt sind.
Temi principali:
Im August 2008 hat der Regierungsrat das erste regionale Gesamtverkehrskonzept (rGVK) Ursern verabschiedet. Auslöser für das rGVK Ursern 2008 war die Planung des Tourismusresorts Andermatt (TRA). Das rGVK hatte zum Ziel, die übergeordneten (kantonalen) Vorgaben im Hinblick auf die Erarbeitung der Quartiergestaltungspläne (QGP) für das TRA zu konkretisieren und die übergeordneten Verkehrsmassnahmen im Einklang mit dem Realisierungszeitplan des TRA zu definieren.
In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass die Realisierung des TRA in kleineren Schritten und in einem ausgedehnteren Zeitplan erfolgt als ursprünglich geplant. Als weitere, wesentliche Veränderung der Ausgangslage ist die Planung der Erneuerung und des Ausbaus der Skiinfrastrukturen Urserntal-Oberalp zu betrachten. Diese werden zu einer gemeinsamen Skiarena Andermatt - Sedrun (Skiarena) zusammengeführt. Am 30. Mai 2014 bewilligte das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Ausbau der Anlagen unter gewissen Auflagen, die insbesondere die Verkehrserschliessung betreffen.
Die Massnahmen des rGVK 2008 haben naturgemäss die Auflagen für den Ausbau der Skiarena nicht berücksichtigt. Das vorliegende rGVK Ursern 2018 berücksichtigt diese aktualisierten Planungen und erstellt eine Gesamtsicht für die koordinierte Entwicklung des Verkehrssystems im Einklang mit der angestrebten Entwicklung der wichtigen Tourismusregion für den Kanton Uri.
Die Mobilität hat sich in den letzten Jahren stark verändert und wird sich in Zukunft weiterentwickeln, wobei für den motorisierten Individualverkehr eine Zunahme von 20 Prozent und für den öffentlichen Verkehr sogar eine Zunahme von bis zu 40 Prozent in den nächsten 20 Jahren prognostiziert wird.
Bereits heute stossen zahlreiche Strassenabschnitte, besonders in den Spitzenstunden, an ihre Kapazitätsgrenzen, was zu Staus und Verlustzeiten für den öffentlichen und motorisierten Verkehr führt; zudem werden die Fahrzeuge im Strassenverkehr immer breiter, länger und schwerer. Dies und unser Mobilitätsverhalten haben wesentliche Auswirkungen auf unsere Infrastruktur, wodurch die Bedürfnisse und Anforderungen an den Unterhalt und die Infrastruktur steigen.
Diese Veränderungen und Entwicklungen sind im neuen Bauprogramm für die Kantonsstrassen zu berücksichtigen, um die Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden auch in Zukunft zu gewährleisten, wobei die für die Erarbeitung des aktuellen Bauprogramms 2015 – 2018 eingeführte Wirkungsanalyse mit der abschliessenden Kosten-/Nutzenanalyse sich bewährt hat und mit dem neuen Bauprogramm fortgeführt wird.
Nel decreto federale concernente la fase di ampliamento dell'infrastruttura ferroviaria (FA)2025 di programma di sviluppo strategico dell'infrastruttura ferroviaria (PROSSIF), il Parlamento ha incaricato il Consiglio federale di presentare entro il 2018 un messaggio sulla prossima fase di ampliamento. L'Ufficio federale dei trasporti (UFT) ha elaborato la FA 2030/35 in collaborazione con i Cantoni, le imprese ferroviarie e il settore del traffico merci.
La legge sulla durata del lavoro (LDL) è stata parzialmente riveduta. Il 17 giugno 2016 si è svolta la relativa votazione finale nel Consiglio nazionale e nel Consiglio degli Stati. La revisione della LDL implica l'adeguamento della relativa ordinanza (ordinanza concernente la legge sulla durata del lavoro, OLDL). L'ordinanza adeguata entrerà in vigore nel dicembre 2018 (entro il cambio d'orario) contestualmente alla legge riveduta. I punti essenziali della revisione sono: adeguamento alla revisione parziale della legge, adeguamento all'evoluzione socio-economica ed eccezioni in presenza di circostanze particolari.
Die Kantonsstrasse K242 führt von Aarau über Suhr und Gränichen durch das Wynental bis zur Kantonsgrenze Luzern südlich Menziken. Sie stellt die regionalen Verkehrsbeziehungen im Wynental sicher und ist ein wichtiges Element im Kantonsstrassennetz. In Unterkulm Nord wurde in den 1990er-Jahren die Eigentrassierung (Verlegung des Bahntrassees weg von der Strasse) der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) realisiert. Zwischen dem Bahnhof Unterkulm Nord bis zur Gemeindegrenze Oberkulm befindet sich die WSB jedoch im Strassenraum der K242.
Das Projekt beinhaltet die nötigen Sanierungsarbeiten, die Eigentrassierung der WSB und den Umbau des Knotens K242 Hauptstrasse/K237 Böhlerstrasse in eine Kreisverkehrsanlage. Weiter sind an den Rad- und Fusswegverbindungen Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Die Bahnübergänge müssen den aktuellen Vorschriften des Bundes entsprechend gesichert und saniert werden. Die Sanierung der K237 Böhlerstrasse Richtung Westen ist Gegenstand eines separaten Projekts.
Die Kosten sind auf 22,37 Millionen Franken veranschlagt. Sie teilen sich auf in einen Bahnanteil von 9,7 Millionen Franken und einen Strassenanteil von 12,67 Millionen Franken. Der Bahnanteil wird zulasten der Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur finanziert, sofern diese Spezialfinanzierung nicht oder noch nicht in Kraft getreten ist zulasten der Strassenrechnung. Er reduziert sich im selben Umfang, in dem sich der Bund an der Finanzierung des Bahnanteils beteiligt oder diese übernimmt. Vom Strassenanteil entfallen 3,67 Millionen Franken auf die Gemeinde Unterkulm und 9,0 Millionen Franken auf den Kanton (Strassenrechnung).
Im kantonalen Richtplan sind die Eigentrassierung Unterkulm Mitte als Zwischenergebnis und die Eigentrassierung Unterkulm Süd als Vororientierung eingetragen. Gleichzeitig mit der Kreditbewilligung soll das Vorhaben durch Beschluss des Grossen Rats im Richtplan festgesetzt werden. Parallel zur Kreditvorlage und Richtplananpassung wird das Genehmigungsverfahren betreffend das Bauprojekt gemäss § 95 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) eingeleitet.
Con il progetto si adempiono le mozioni Ritter 13.3196 e Regazzi 13.3023, che chiedevano di valutare minuziosamente la necessità di rivedere la LEspr. In generale la legge è valutata positivamente, anche se occorre armonizzarla con la legge federale del 18 giugno 1999 sul coordinamento e la semplificazione delle procedure d'approvazione dei piani. Lo scopo della revisione della LEspr è quello di adeguarla alla fattispecie attuale, ovvero alla procedura combinata di approvazione dei piani e alla procedura di espropriazione per l'autorizzazione di impianti infrastrutturali. Il progetto fornirà inoltre lo spunto per adeguare diversi atti normativi alle esigenze attuali.
Im Juli 2011 hat der Regierungsrat das erste regionale Gesamtverkehrskonzept (rGVK) Unteres Reusstal verabschiedet. Dieses erste rGVK hat Massnahmen vorgeschlagen, um die bestehenden Verkehrsprobleme zu lösen und um das gesamte Verkehrssystem in geeigneter Form weiter zu entwickeln, damit die beabsichtigte Raumentwicklung gemäss Richtplan im unteren Reusstal möglich wird. Für die angestrebten strukturellen Entwicklungen, insbesondere den Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Urner Talboden rund um den Bahnhof Altdorf wurden neue Lösungen aufgezeigt, welche auf die geplanten, grundlegenden Veränderungen der räumlichen Strukturen abgestimmt sind.
Als Kernelement für den MIV wurde die neue West - Ost - Verbindung (WOV) definiert und aufgezeigt, dass es diese neue Strassenachse braucht, um den Verkehr in den Siedlungsgebieten des Talbodens entscheidend zu reduzieren. Ergänzend gehören der Halbanschluss Altdorf im Bereich Wysshus / Attinghausen und flankierende Massnahmen auf den Strassen im Siedlungsgebiet dazu, um die Verkehrsentlastung sicherzustellen.
Im öffentlichen Verkehr bildet der Kantonsbahnhof Altdorf das Schlüsselelement, der den Mittelpunkt des ESP Urner Talboden bildet und der eine Neuausrichtung des Busnetzes bedingt.
In der Zwischenzeit hat das Urner Stimmvolk der Realisierung der WOV zugestimmt. Weiter hat das ASTRA zugesagt, den Halbanschluss Altdorf gleichzeitig mit der WOV zu realisieren, und das Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie die SBB haben dem Kantonsbahnhof Altdorf zugestimmt. Die wesentlichen Weichenstellungen, die im rGVK Unteres Reusstal als notwendige Massnahmen aufgezeigt worden waren, sind somit beschlossen worden.
Es ist deshalb angezeigt, eine Konkretisierung der weiteren Massnahmen auf gesicherterer Basis vorzunehmen und gleichzeitig die neuen gesetzlichen Anforderungen, die sich mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Strassengesetzes ergeben haben, zu berücksichtigen.
Il progetto «Ottimizzazione della formazione dei conducenti (OPERA-3) e garanzia della qualità delle formazioni di primo soccorso» si propone di discutere le modalità di perfezionamento dei corsi di guida e di formazione periodica e il recepimento autonomo delle regole previste dalla terza direttiva sulla patente di guida (Direttiva 2006/126/CE del Parlamento europeo e del Consiglio del 20 dicembre 2006 concernente la patente di guida). Le proposte riguardano l'intero percorso formativo, gli esami di guida, le categorie della licenza di condurre e gli esperti ufficiali della circolazione. Inoltre s'intende migliorare la garanzia della qualità delle formazioni di primo soccorso e prevedere a livello di ordinanza la possibilità di frequentare una parte del corso in modalità e-learning.